Förderungsgegenstände
- Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions- und Wirtschaftsräume, der Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte einschließlich der funktionell notwendigen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen sowie mobile Geflügelstallungen und mobile Einrichtungen in der Verarbeitung und Direktvermarktung. Es werden nur Tierarten der 1. Tierhaltungsverordnung, außer Nutzfische, gefördert.
- Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Gärresten mit deren fester Abdeckung; Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von festem Wirtschaftsdünger und von Kompostaufbereitungsplatten
- Bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen (keine Pelletsanlagen)
- Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen
- Investitionen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung
- Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft
- Erwerb von selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen, einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inkl. Gülleverschauchung, ausgenommen Güllefässer, und Gülleseparatoren, gemeinschaftlicher Erwerb von selbstfahrenden Erntemaschinen (Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, ohne Mähdrescher) sowie von gezogenen Erntemaschinen (Kartoffelkulturen, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen), von Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten.
- Verbesserung der Umweltwirkung (Umrüstung in emissionsarme Antriebe, Reifendruckregelanlagen und Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme)
- Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung
- Gartenbau
- Obst- und Weinbau (Dauerkulturen): Anlage von Erwerbsobstkulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obst- und Weinbaukulturen