Allgemeine Informationen zum Zahlungsantrag
Für die Auszahlung der genehmigten Fördermittel ist eine eigene Beantragung notwendig.
Zu beachten ist dabei, dass nur bereits genehmigte Vorhaben angerechnet werden können.
Zu beachten ist dabei, dass nur bereits genehmigte Vorhaben angerechnet werden können.
Die Auszahlung bzw. Teilauszahlung des genehmigten Förderbetrags hat unter Verwendung
der bei der Bewilligenden Stelle aufgelegten Zahlungsantragsformulare zu erfolgen. Es sind
die Fristen des Genehmigungsschreibens für die Beantragung der Zahlungsanträge einzuhalten.
Der Zahlungsantrag und die erforderlichen Belegaufstellungen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch, per Fax oder eingescannt an die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Referat Förderung zu übermitteln. Weiters sind die Rechnungen im Original und die Zahlungsnachweise zu übermitteln. Ergänzend dazu sind die Belegaufstellungen als Excel-Datei
unter der Angabe der Antragsnummer im Betreff (zB NÖKI1234567) per E-Mail an
foerderung@lk-noe.at zu senden.
Ein vollständiger Zahlungsantrag umfasst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zahlungsantragsformular inkl. folgender Beilagen:
werden, immer im Original an die Bewilligende Stelle übermittelt werden müssen.
der bei der Bewilligenden Stelle aufgelegten Zahlungsantragsformulare zu erfolgen. Es sind
die Fristen des Genehmigungsschreibens für die Beantragung der Zahlungsanträge einzuhalten.
Der Zahlungsantrag und die erforderlichen Belegaufstellungen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch, per Fax oder eingescannt an die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Referat Förderung zu übermitteln. Weiters sind die Rechnungen im Original und die Zahlungsnachweise zu übermitteln. Ergänzend dazu sind die Belegaufstellungen als Excel-Datei
unter der Angabe der Antragsnummer im Betreff (zB NÖKI1234567) per E-Mail an
foerderung@lk-noe.at zu senden.
Ein vollständiger Zahlungsantrag umfasst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zahlungsantragsformular inkl. folgender Beilagen:
- erforderliche vollständig ausgefüllte und unterschriebene Belegaufstellungen,
- Originalrechnungen,
- Zahlungsnachweise,
- sonstige Beilagen gemäß Genehmigungsschreiben
- und der Belegaufstellung als Excel-Datei/en (Belegaufstellung/en)
werden, immer im Original an die Bewilligende Stelle übermittelt werden müssen.