Vorsteuerabzugsberechtigung
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern werden nur die Netto-Kosten (exkl. USt.)
gefördert. In der Belegaufstellung müssen daher sowohl die Brutto- als auch die Nettobeträge
abzüglich sämtlicher in Anspruch genommener Nachlässe erfasst werden.
gefördert. In der Belegaufstellung müssen daher sowohl die Brutto- als auch die Nettobeträge
abzüglich sämtlicher in Anspruch genommener Nachlässe erfasst werden.
Hinweis:
Auch pauschalierte Landwirte sind vorsteuerabzugsberechtigt (ja ankreuzen!) und daher werden
auch in diesen Fällen ausschließlich die Netto-Kosten (exkl. USt.) gefördert.
auch in diesen Fällen ausschließlich die Netto-Kosten (exkl. USt.) gefördert.