Sonstige Beilagen gemäß Genehmigungsschreiben
Im übermittelten Genehmigungsschreiben können Hinweise auf weitere notwendige Beilagen (zB Dichtheitsattest, Nachweis über baubehördliche Fertigstellung, Nachweise für Bedingungen des Genehmigungsschreibens,…) enthalten sein.
Bitte beachten Sie daher die Vorgaben des Genehmigungsschreibens!
Dichtheitsattest
Es ist unbedingt das dem Genehmigungsschreiben beiliegende Formular zu verwenden und von der ausführenden Firma bestätigen zu lassen.
Nachweis über die baubehördliche Fertigstellung
Vor dem Abschluss des Förderungsantrages und Freigabe der Letztzahlung muss die Einhaltung des baubehördlichen Verfahrens nachgewiesen werden. Dazu sind jene Unterlagen, die gemäß Bauordnung und Baubescheid der Baubehörde vorgelegt werden müssen, als Kopie dem Antrag auf Zahlung beizulegen.
Hinweis:
Der Eingangsvermerk der Baubehörde muss bei allen Nachweisen vorhanden und lesbar sein.
Hinweis:
Der Eingangsvermerk der Baubehörde muss bei allen Nachweisen vorhanden und lesbar sein.
Welche Unterlagen konkret beim jeweiligen Vorhaben bei der Fertigstellungsanzeige erforderlich sind, ergibt sich aus dem durchgeführten baubehördlichen Verfahren. Nähere Informationen sollte die zuständige Baubehörde geben können. In den meisten Fällen sind folgende Unterlagen voraussichtlich notwendig:
- Falls das Vorhaben mittels Bauanzeige zur Kenntnis genommen wurde:
- Kopie der Fertigstellungsanzeige
(bei Vorhaben, die nach der NÖ Bauordnung 1996 angezeigt wurden, ist dieser
Nachweis nicht notwendig)
- bei Heizkessel bis max. 400 KW Nennleistung zusätzlich
- Bescheinigung über die fachgerechte Aufstellung
- Befund über die Eignung der Abgasführung
- bei Gruben für Schmutzwässer (bis 60 m³ Rauminhalt) zusätzlich
- Dichtheitsbefund
- Falls das Vorhaben mittels Baubescheid bewilligt wurde:
- Bestätigung der Gemeinde, dass die Fertigstellungsmeldung vollständig war
- Kopie der Fertigstellungsanzeige
- Kopie der Bescheinigung des Bauführers
- bei Neu- oder Zubauten zusätzlich:
- Kopie des Lageplanes mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige
Ausführung des Bauvorhabens
oder
- Kopie der Eintragung der Vermessungsergebnisse über die lagerichtige Ausführung
- bei anzeigepflichtigen Abweichungen zusätzlich:
- eine Kopie des „neuen“ Bestandsplanes
Hinweis:
Bei (anzeigepflichtigen) Abweichungen sind mögliche Meldepflichten gegenüber der Bewilligenden Stelle zu beachten!
Bei (anzeigepflichtigen) Abweichungen sind mögliche Meldepflichten gegenüber der Bewilligenden Stelle zu beachten!