Bodenuntersuchungsaktion 2024
Die Bodenproben können bis einschließlich Freitag 15. März in der jeweiligen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.
Die Mischprobe soll vor der Kalk- Grund- oder Wirtschaftsdüngerausbringung, aus mindestens 20 Ein-stichen mit dem Bodenbohrer hergestellt werden, wobei die Proben vom gleichen Schlag mit ähnli-chen Eigenschaften gezogen werden sollen. Ist der Boden auf dem Schlag stark unterschiedlich, so sollten die unterschiedlichen Teilflächen getrennt beprobt werden. Die Probenahme sollte vor der ers-ten Düngung erfolgen. Entnahmetiefe: Ackerland 15 bis 25 cm (Bearbeitungstiefe), Grünland 5 bis 10 cm. Einsendegewicht mind. 300 g Boden für die Grunduntersuchung. Einen Bodenprobenbohrer kön-nen Sie in der BBK ausborgen.