Elektronische Ohrmarke ist im linken Ohr des Kalbes einzuziehen
Bei einer ersten Evaluierung wurde die Notwendigkeit einer Regelung abgeleitet, in welchem Ohr des Kalbes die elektronische Ohrmarke eingezogen werden soll.
Im Zuge von umfangreichen Erhebungen seitens BMLRT, AMA sowie ZAR, LKÖ und LKV Vertretern hat sich gezeigt, dass für die Mehrheit der aktuell in Österreich verwendeten Stalltechniksysteme die elektronische Ohrmarke im linken Ohr des Kalbes angebracht werden soll. Zur Orientierung bzw. Klarstellung des linken Ohrs, ist immer von der Blickrichtung des Rindes auszugehen.
Auf der elektronischen Ohrmarke ist ein zusätzliches Symbol angedruckt, welches eine Unterscheidung von der herkömmlichen Ohrmarke ermöglicht.
Damit soll zunächst eine einheitliche Empfehlung für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke geschaffen werden. Eine entsprechende rechtliche Verankerung wird im Zuge der Novellierung der nationalen Rinderkennzeichnungs-Verordnung im Jahr 2021 erfolgen.
Damit soll zunächst eine einheitliche Empfehlung für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke geschaffen werden. Eine entsprechende rechtliche Verankerung wird im Zuge der Novellierung der nationalen Rinderkennzeichnungs-Verordnung im Jahr 2021 erfolgen.