Erforderliche Weiterbildungsverpflichtungen
TGD Weiterbildungsverpflichtung
- TGD-Mitglieder müssen innerhalb von 4 Jahren fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von 4 Stunden absolvieren.
Pflanzenschutzsachkunde-Weiterbildungsverpflichtung
- 5 Stunden Weiterbildung, um den Pflanzenschutzsachkundeausweis verlängern zu können.
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtungen sind bis 31. Dezember 2025 zu erfüllen
- Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB): - 3 Stunden Weiterbildung zum Thema Biodiversität
 
- 3 Stunden Weiterbildung zum Thema Biodiversität
- Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise (Bio):- 3 Stunden Weiterbildung zum Thema Biodiversität
- 5 Stunden Weiterbildung zum Thema Biologische Bewirtschaftung
 
- Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz (HBG): - 5 Stunden Weiterbildung zum Thema Bodenuntersuchung, standortangepasste Grünlandbewirtschaftung und abgestufter Wiesenbau (je angefangene fünf Hektar eine Bodenprobe)
 
- Maßnahme Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB): - 3 Stunden Weiterbildung zum Thema Grünlandmanagement und Düngung
 
ÖPUL Weiterbildungsstunden im eama ersichtlich
Auf entsprechende Anrechnungen im Weiterbildungsangebot sowie eine zeitnahe Erfüllung der not-wendigen Stunden ist zu achten. Informationen zu den bereits absolvierten ÖPUL-Weiterbildungsstunden sind im eAMA unter „Flächen“ jederzeit abrufbar.
										 
