Elektronische Ohrmarken in der Rinderkennzeichnung
Die „neuen“ Ohrmarkenpaare werden bereits an rinderhaltende Betriebe versendet.
Restbestände von „konventionellen Ohrmarkenpaaren“ können bis zum 30. April 2020 verwendet werden. Bei einer allfälligen Rücksendung der "bisherigen“ nicht benötigten Ohrmarken an die AMA erfolgt keine Kos-tenrückerstattung.
Die elektronische Ohrmarke erkennt man an dem "Kunststoffring" am Verschluss und ist mit einem zusätzlichen Symbol (ähnlich dem WLAN Symbol) versehen.
Nachbestellung von Ohrmarken
- Verlust einer Ohrmarke aus dem Altbestand In diesem Fall muss eine elektronische Ohrmarke nachbestellt werden.
- Verlust einer Ohrmarke der „neuen“ Ohrmarken. Bei der Nachbestellung muss aktiv angeben werden, ob es sich um die elektronische oder nicht elektronische Ohrmarke handelt.
- Gleichzeitiger Verlust von zwei Ohrmarken . Nachbestellung einer elektronischen und einer nicht elektronischen Ohrmarke.
Die Bestellung eines Ersatzes erfolgt wie gewohnt über das eama RinderNET. Die elektronischen Rinderohrmarken stehen mit und ohne Funktion zur Gewebeentnahme zur Verfügung und werden von den bisherigen Lieferanten Allflex und Caisley geliefert (Preis eines Ohrmarkenpaares zur elektronischen Rinderkennzeichnung 3 Euro - mit Gewebeprobenfunktion 3,60 Euro). Für das Einziehen der gelben elektronischen Allflex-Ohrmarken ist die rote Allflex-Zange erforderlich.
Rote Allflex-Zangen sind auch in der BBK Korneuburg gegen einen Kostenersatz von 11,40 Euro erhältlich.
Weitere Informationen bei DI Jäger unter der Tel. 05 0259 40851.
Weitere Informationen bei DI Jäger unter der Tel. 05 0259 40851.