GAP 2023 - Änderung sowie Ausnahmeregelungen bei GLÖZ-Standards
GLÖZ 5 - Bodenbearbeitung, Erosionsminderung
Beim Anbau von allen Ackerkulturen ist auf Ackerschlägen größer 0,75 ha mit überwiegender
Hangneigung über 10 % eine der angeführten Maßnahmen zu setzen:
Hangneigung über 10 % eine der angeführten Maßnahmen zu setzen:
- Drillsaat
- Querstreifen- oder Untersaaten, oder
- Quergräben mit Bewuchs, oder
- mind. 5 m Randstreifen unten, oder
- Anbau quer zum Hang, oder
- Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat
GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung über Winter
Auf 80 % der betrieblichen Ackerflächen ist von 1. November bis 15. Februar eine Winterung oder Zwischenfrucht anzulegen, die Ernterückstände zu belassen oder eine nicht wendende Bodenbearbeitung durchzuführen. Ausgenommen sind nach 15. November geerntete Zuckerrübenflächen.
Umzusetzen ab Herbst 2023.
Umzusetzen ab Herbst 2023.
GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung/Fruchtfolge
Ab 10 ha Ackerfläche gilt:
Die Verpflichtung zum Fruchtwechsel auf mindestens 30 % der Ackerfläche tritt erst 2024 in
Kraft. Alle anderen Bestimmungen gelten ab 2023.
- Hauptkultur auf max. 75 % der betrieblichen Ackerfläche
- Jährlicher Fruchtfolgewechsel auf mind. 30 % der Ackerfläche
- Spätestens nach 3 Jahren Wechsel der Hauptkultur auf allen Ackerflächen
- Vom Fruchtwechsel ausgenommen sind:
- Brache- und Ackerfutterflächen
- Leguminosen
- mehrjährige Kulturen
- Flächen mit Saatmais und Gräsersaatgutvermehrung
- Betriebe bei denen auf mehr als 75 % der Ackerfläche Leguminosen, Ackerfutter und Brachflächen sowie Kombinationen kultiviert werden.
- BIO-Betriebe
- Betriebe mit über 75 % Dauergrünland an gesamter LN
Die Verpflichtung zum Fruchtwechsel auf mindestens 30 % der Ackerfläche tritt erst 2024 in
Kraft. Alle anderen Bestimmungen gelten ab 2023.
GLÖZ 8 - Brache und Landschaftselemente
Betriebe ab 10 ha Ackerflächen müssen auf mindestens 4 % der Ackerflächen Bracheflächen haben. Davon ausgenommen sind wiederum Betriebe mit mehr als 75 % Dauergrünlandanteil bzw. mit mehr als 75 % Feldfutteranteil am Acker)
GLÖZ 8 Ausnahme 2023:
Im Rahmen der Ausnahmeregelung können diese GLÖZ 8-Brachen zur landwirtschaftlichen
Produktion verwendet werden. Die 4% Bracheregelung wird jedoch damit nicht außer Kraft
gesetzt, sondern es ist eine Nutzung derartiger Flächen möglich.
Vorgesehen ist:
GLÖZ 8 Ausnahme 2023:
Im Rahmen der Ausnahmeregelung können diese GLÖZ 8-Brachen zur landwirtschaftlichen
Produktion verwendet werden. Die 4% Bracheregelung wird jedoch damit nicht außer Kraft
gesetzt, sondern es ist eine Nutzung derartiger Flächen möglich.
Vorgesehen ist:
- die Nutzung der Bracheflächen durch Mahd oder Beweidung
- Umbruch der Bracheflächen zum Anbau von Ackerkulturen
- Getreide, Leguminosen oder Sonnenblumen können für die 4 % GLÖZ Verpflichtung gemeldet werden
- nicht zulässig: Mais, Soja