Maul- und Klauenseuche (MKS) in Österreich
Schutz- und Überwachungszonen
Schutzzone
Derzeit gibt es keine Schutzzone in Österreich.
Überwachungszone
Aufgrund des grenznahen Ausbruches in Ungarn reicht die eingerichtete Überwachungszone auch auf österreichisches Staatsgebiet. Angesichts der unklaren Situation, wurde die Entscheidung getroffen, die Überwachungszone auszudehnen. In dieser werden Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich kontrolliert und Tiere stichprobenartig beprobt.
Im Fall eines Nachweises von MKS in einem Betrieb, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben.
Derzeit gibt es keine Schutzzone in Österreich.
Überwachungszone
Aufgrund des grenznahen Ausbruches in Ungarn reicht die eingerichtete Überwachungszone auch auf österreichisches Staatsgebiet. Angesichts der unklaren Situation, wurde die Entscheidung getroffen, die Überwachungszone auszudehnen. In dieser werden Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich kontrolliert und Tiere stichprobenartig beprobt.
Im Fall eines Nachweises von MKS in einem Betrieb, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben.
In der Überwachungszone gelten folgende Einschränkungen:
In der Überwachungszone gelten folgende Einschränkungen:
Betriebe mit empfänglichen Tieren:
Es gelten folgende Einschränkungen beim Handel:
Darüber hinaus gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:
Als risikominimierende Maßnahme wurde in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich und dem Burgenland eine weitere Sperrzone eingerichtet, in welcher folgende Maßnahmen gelten:
Betriebe mit empfänglichen Tieren:
Darüber sind gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:
Überwachungszonen:
Im Bezirk Neusiedl am See:
In der Gemeinde Deutsch Jahrndorf die Katastralgemeinde
Deutsch Jahrndorf
In der Gemeinde Halbturn die Katastralgemeinde
Halbturn
In der Gemeinde Mönchhof die Katastralgemeinde
Mönchhof
In der Gemeinde Nickelsdorf die Katastralgemeinde
Nickelsdorf
Weitere Sperrzonen:
Im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden
Au am Leithaberge, Bad Deutsch-Altenburg, Berg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg a.d. Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Hof am Leithaberge, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell-Carnuntum, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha, Wolfsthal, Ebergassing, Fischamend, Klein-Neusiedl, Schwadorf
Betriebe mit empfänglichen Tieren:
- treffen Vorkehrungen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- melden Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde
- ergreifen Maßnahmen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- führen Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen
Es gelten folgende Einschränkungen beim Handel:
- lebende Tiere dürfen nicht aus der Zone hinaus und nicht in die Zone hinein verbracht werden
- Transporte lebender, empfänglicher Tiere in der Zone sind untersagt
- Tierkörper, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenerzeugnisse, tierische Nebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse empfänglicher Tiere dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone verbracht werden
- Einschränkungen bei der künstlichen Besamung empfänglicher Tiere sowie beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen
Darüber hinaus gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:
- Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt
- generelles Jagdverbot (alle Tiere)
Als risikominimierende Maßnahme wurde in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich und dem Burgenland eine weitere Sperrzone eingerichtet, in welcher folgende Maßnahmen gelten:
Betriebe mit empfänglichen Tieren:
- treffen Vorkehrungen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- melden Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde
- ergreifen Maßnahmen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- führen Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen
Darüber sind gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:
- Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt
Überwachungszonen:
Im Bezirk Neusiedl am See:
In der Gemeinde Deutsch Jahrndorf die Katastralgemeinde
Deutsch Jahrndorf
In der Gemeinde Halbturn die Katastralgemeinde
Halbturn
In der Gemeinde Mönchhof die Katastralgemeinde
Mönchhof
In der Gemeinde Nickelsdorf die Katastralgemeinde
Nickelsdorf
Weitere Sperrzonen:
Im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden
Au am Leithaberge, Bad Deutsch-Altenburg, Berg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg a.d. Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Hof am Leithaberge, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell-Carnuntum, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha, Wolfsthal, Ebergassing, Fischamend, Klein-Neusiedl, Schwadorf