Goldgelbe Vergilbung der Rebe – erstmals auch im Bezirk Hollabrunn nachgewiesen
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn hat eine Verordnung erlassen, in der eine Befallszone (umfasst ein Gebiet im Umkreis von 1 km um den festgestellten Befall) und eine Pufferzone (Gebiet im Umkreis von 5 km) festgelegt wurde. In diesen Zonen besteht eine Verpflichtung, symptomtragende Weinreben zu roden. Die Weinbaubetriebe in diesem Gebiet wurden gesondert informiert.
Aufgrund der fortgeschrittenen Herbst-Laubverfärbung sind aktuell praktisch keine symptomtragenden Rebstöcke mehr erkennbar – eine sorgfältige Kontrolle aller Weingärten ist aber jedenfalls auch in den kommenden Jahren geboten.
Hinsichtlich verordneter zweimaliger Insektizidspritzung im Hauptverbreitungsgebiet (Gemeindegebiet Seefeld/Großkadolz und Gemeindegebiet Hadres nördlich der Pulkau) konnte eine deutliche Wirkung festgestellt werden. Die Rebzikaden-Fangzahlen gingen dort im Vergleich zum Vorjahr stark zurück. Außerhalb des Hauptverbreitungsgebietes war jedoch eine weitere Ausbreitung der Rebzikade zu be-obachten. Damit wird es im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer Ausweitung des Gebietes mit verordneter Insektizidspritzung kommen.
Generell ist eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Weingärten – vor allem im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schaderregern (zB auch Amerikanische Rebzikade als Überträger der GFD) und Krankheiten – von großer Bedeutung. Nicht mehr bewirtschaftete Flächen sind jedenfalls sachgerecht zu roden.
Nähere Informationen bei den Weinbauberatern bzw. auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ unter https://noe.lko.at/amerikanische-rebzikade-und-goldgelbe-vergilbung-der-rebe+2400+4415549.
Aufgrund der fortgeschrittenen Herbst-Laubverfärbung sind aktuell praktisch keine symptomtragenden Rebstöcke mehr erkennbar – eine sorgfältige Kontrolle aller Weingärten ist aber jedenfalls auch in den kommenden Jahren geboten.
Hinsichtlich verordneter zweimaliger Insektizidspritzung im Hauptverbreitungsgebiet (Gemeindegebiet Seefeld/Großkadolz und Gemeindegebiet Hadres nördlich der Pulkau) konnte eine deutliche Wirkung festgestellt werden. Die Rebzikaden-Fangzahlen gingen dort im Vergleich zum Vorjahr stark zurück. Außerhalb des Hauptverbreitungsgebietes war jedoch eine weitere Ausbreitung der Rebzikade zu be-obachten. Damit wird es im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer Ausweitung des Gebietes mit verordneter Insektizidspritzung kommen.
Generell ist eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Weingärten – vor allem im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schaderregern (zB auch Amerikanische Rebzikade als Überträger der GFD) und Krankheiten – von großer Bedeutung. Nicht mehr bewirtschaftete Flächen sind jedenfalls sachgerecht zu roden.
Nähere Informationen bei den Weinbauberatern bzw. auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ unter https://noe.lko.at/amerikanische-rebzikade-und-goldgelbe-vergilbung-der-rebe+2400+4415549.