Mehrfachantrag 2027 – Start der Beantragung mit November
Handlungsbedarf, den Mehrfachantrag 2027 noch heuer bis Jahresende (Frist: 31. Dezember 2026) abzugeben, besteht für Betriebe, die neue ÖPUL-Maßnahmen beantragen wollen:
alle einjährigen Maßnahmen sind für 2027 noch beantragbar - dies umfasst beispielsweise:
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte
Fütterung von Schweinen)
- Tierwohlmaßnahmen (Weide- und Stallhaltung, Behirtung)
- Nicht-Produktive Ackerflächen und Agroforststreifen
Achtung: Einjährige Maßnahmen, die 2026 aufgrund fehlender Maßnahmenfläche nicht zustande ge-kommen sind (Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2026), müssen bei gewünschter Teilnahme im Jahr 2027 ebenfalls neu beantragt werden. Zum Tragen kommt dies beispielsweise, wenn (dürrebedingt) heuer gar keine Zwischenfruchtbegrünungen angelegt wurden und für kommendes Jahr wieder Teilnahmewunsch besteht.
Die detaillierten Bestimmungen aller ÖPUL-Maßnahmen finden im unten angeführten LINK.
Neben der ÖPUL-Maßnahmenneubeantragung besteht im Zeitraum November/Dezember 2026 auch die Möglichkeit Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen abzuwickeln (empfehlenswert bei Flächenänderungen in größerem Umfang) sowie eine „vorgezogene“ Mehrfachantragsabgabe durchzuführen (zB bei reinen Weinbaubetrieben).
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) und vorgezogene Abgabe als auch für Flächen-Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600 (vormittags)
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)
Die Haupt-Mehrfachantragskampagne 2027 wird wie gewohnt wieder im Februar/März stattfinden. Betriebe, die den MFA 2026 im Wege der BBK eingereicht haben und keine vorgezogene Antragsabgabe in Anspruch nehmen, erhalten ihren persönlichen Abgabetermin zeitgerecht zugesendet.
Ergänzende Hinweise: Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2027 versendet. Für die Online-Antragstellung ist grundsätzlich eine elektronische Unterschrift in Form der ID-Austria erforderlich. Sollten Sie eine ID-Austria benötigen, nehmen Sie Kontakt mit einer Registrierungsbehörde (zB Bezirkshauptmannschaften oder ausgewählte Gemeindeämter) auf.
alle einjährigen Maßnahmen sind für 2027 noch beantragbar - dies umfasst beispielsweise:
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte
Fütterung von Schweinen)
- Tierwohlmaßnahmen (Weide- und Stallhaltung, Behirtung)
- Nicht-Produktive Ackerflächen und Agroforststreifen
Achtung: Einjährige Maßnahmen, die 2026 aufgrund fehlender Maßnahmenfläche nicht zustande ge-kommen sind (Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2026), müssen bei gewünschter Teilnahme im Jahr 2027 ebenfalls neu beantragt werden. Zum Tragen kommt dies beispielsweise, wenn (dürrebedingt) heuer gar keine Zwischenfruchtbegrünungen angelegt wurden und für kommendes Jahr wieder Teilnahmewunsch besteht.
Die detaillierten Bestimmungen aller ÖPUL-Maßnahmen finden im unten angeführten LINK.
Neben der ÖPUL-Maßnahmenneubeantragung besteht im Zeitraum November/Dezember 2026 auch die Möglichkeit Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen abzuwickeln (empfehlenswert bei Flächenänderungen in größerem Umfang) sowie eine „vorgezogene“ Mehrfachantragsabgabe durchzuführen (zB bei reinen Weinbaubetrieben).
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) und vorgezogene Abgabe als auch für Flächen-Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600 (vormittags)
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)
Die Haupt-Mehrfachantragskampagne 2027 wird wie gewohnt wieder im Februar/März stattfinden. Betriebe, die den MFA 2026 im Wege der BBK eingereicht haben und keine vorgezogene Antragsabgabe in Anspruch nehmen, erhalten ihren persönlichen Abgabetermin zeitgerecht zugesendet.
Ergänzende Hinweise: Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2027 versendet. Für die Online-Antragstellung ist grundsätzlich eine elektronische Unterschrift in Form der ID-Austria erforderlich. Sollten Sie eine ID-Austria benötigen, nehmen Sie Kontakt mit einer Registrierungsbehörde (zB Bezirkshauptmannschaften oder ausgewählte Gemeindeämter) auf.