Nachhaltig werben – aber richtig
Ziel ist es, irreführende Umweltwerbung und sogenanntes „Greenwashing“ zu verhindern.
Betroffen sind nicht nur Produkte, sondern die gesamte Betriebskommunikation, etwa Etiketten, Websites, Social-Media-Auftritte, Werbefolder oder Inserate.
Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ dürfen künftig nicht mehr pauschal verwendet werden. Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn sie auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder entsprechend auf demselben Medium konkretisiert werden.
ie neuen Regeln betreffen auch Betriebe mit Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof, sofern sie mit Aussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt und Klima werben.
Näheres im u.a. LINK
Betroffen sind nicht nur Produkte, sondern die gesamte Betriebskommunikation, etwa Etiketten, Websites, Social-Media-Auftritte, Werbefolder oder Inserate.
Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ dürfen künftig nicht mehr pauschal verwendet werden. Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn sie auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder entsprechend auf demselben Medium konkretisiert werden.
ie neuen Regeln betreffen auch Betriebe mit Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof, sofern sie mit Aussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt und Klima werben.
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