Häckseln/Mähen/Walzen von Begrünungen
Bei der Pflege/Mahd von ÖPUL-Begrünungen ist generell zu beachten, dass ein flächendeckender Be-grünungsbestand erhalten bleibt, die Begrünung sich weiter entwickeln kann und die Funktionen der Begrünung betreffend Erosionsschutz und Nitratrückhalt weiterhin gegeben sind.
Bei deutlichem Auftreten von Ambrosia (Ragweed), Stechapfel, Kleeseide oder geflecktem Schierling im Begrünungsbestand (über 25%) ist ein Häckseln unter oben genannten Voraussetzungen bereits vor dem 1. November erlaubt. Entsprechende Nachweise in Form von geolokalisierten Fotos müssen am Betrieb vorhanden sein.