Katastrophenhilfe: Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter möglich
Infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse kommt es in Niederösterreich zu erheblichen Ertragsausfällen bei der Erzeugung biologischer Futtermittel. Eine ausreichende Versorgung der Tiere mit biologischen Grundfuttermitteln kann bei betroffenen Betrieben nicht durchgehend gewährleistet werden. Die dadurch verursachten Futterengpässe stellen ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EU) 2028/848 dar und machen eine Ausnahme gemäß Art.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 erforderlich.
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