Kennzahlen für den Aufzeichnungsbonus
Für den Aufzeichnungs-Zuschlag müssen über drei Jahre, Wirtschafts- oder Kalenderjahre, betriebliche Aufzeichnungen geführt werden. Bei der Antragstellung ist bekannt zu geben, wann mit den Aufzeichnungen begonnen werden soll. Frühestens kann im Jahr der ersten Niederlassung begonnen werden, spätestens im Jahr nach der Antragstellung.
Erforderlich ist das Aufzeichnen der Einnahmen, der Ausgaben und das Führen eines Anlageverzeichnisses, um die Abschreibungen ermitteln zu können. Aus Datenschutzgründen müssen jedoch nicht diese absoluten Zahlen auf der Digitalen Förderplattform hochgeladen werden, sondern nur relative Kennzahlen, die aus den absoluten Werten ermittelt werden.
Vier relative Kennzahlen sind spätestens sechs Monate nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres zu melden.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt nach vollständiger Meldung für das dritte Aufzeichnungsjahr.
Erforderlich ist das Aufzeichnen der Einnahmen, der Ausgaben und das Führen eines Anlageverzeichnisses, um die Abschreibungen ermitteln zu können. Aus Datenschutzgründen müssen jedoch nicht diese absoluten Zahlen auf der Digitalen Förderplattform hochgeladen werden, sondern nur relative Kennzahlen, die aus den absoluten Werten ermittelt werden.
Vier relative Kennzahlen sind spätestens sechs Monate nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres zu melden.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt nach vollständiger Meldung für das dritte Aufzeichnungsjahr.