Korrekturen zum Mehrfachantrag 2026
Haben sich die Anbauflächen verschoben oder wurden andere Kulturen angebaut als im MFA beantragt, ist umgehend eine Korrektur durchzuführen. Korrekturen können anerkannt werden, solange noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Korrekturmöglichkeiten:
Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Korrekturmöglichkeiten:
Korrekturen aufgrund Flächenmonitoring oder Vorabüberprüfung
Korrekturen, die sich als Folge des Flächenmonitorings oder von Vorabüberprüfungen ergeben, sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information durchzuführen. Werden diese innerhalb der Frist durchgeführt, dann sind die Korrekturen prämienfähig (Details siehe eigener Artikel).
Änderungen der Schlagnutzungsart
Änderungen der Schlagnutzungsart können bis 15 Kalendertage vor Auszahlung, also praktisch das ganze Jahr, prämienfähig anerkannt werden.
Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt.
Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung prämienfähig vergeben werden.
Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt.
Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung prämienfähig vergeben werden.
Korrekturen und Ergänzungen bei Zwischenfruchtvarianten
Varianten 1, 2 und 3 bis spätestens 31. August
Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Bodennah ausgebrachte Güllemengen und Gülleseparation
Mengenangaben können bis spätestens 30. November korrigiert/ergänzt werden.
Änderungen von DIV-Codierungen am Grünland auf der beantragten DIV-Fläche
Nach dem 15. April kann der Grünland-DIV-Code auf der beantragten Fläche unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen geändert werden. Und zwar dann, wenn alle Auflagen des neuen Codes prüfbar sind. Somit sind nicht alle, aber folgende Wechsel nach dem 15. April zulässig:
- Von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF bis einschließlich 14. Juni
- Von DIVNFZ auf DIVAGF bis einschließlich 14. August
Saatgutnachweise Hanf
Sämtliche Unterlagen und Nachweise (Etiketten, Rechnungen) und Mengenangaben zur Behebung von Plausifehlern können bis spätestens 30. Juni nachgereicht werden.
RAA - Ansuchen auf Neubeurteilung
Für negativ oder nur teilweise positiv beurteilte Referenzänderungsanträge kann auch nach dem 15. April ein Ansuchen auf Neubeurteilung gestellt werden.
Details finden Sie auch in der April-Ausgabe „Die Landwirtschaft“ auf Seite 26. Es wird generell empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich:
BBK Gmünd, T 05 0259-40500 bzw. BBK Zwettl, T 05 0259-42100.
BBK Gmünd, T 05 0259-40500 bzw. BBK Zwettl, T 05 0259-42100.