Mehrfachantrag 2020 - Korrekturen
Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:
- Voll prämienfähig sind alle Korrekturen, welche bis zum 30. Juni durchgeführt werden.
- Prämienerhöhende Änderungen, welche vom 1. bis 10. Juli erfolgen, führen zu einer Kürzung der Maßnahmen-Prämie im Ausmaß von 1 % pro Arbeitstag.
- Nach dem 10. Juli ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr möglich.
- Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch nach dem 10. Juli uneingeschränkt berücksichtigt.
- Im Falle der Ankündigung einer Kontrolle seitens der AMA ist keine Korrektur mehr möglich.
Infos zu MFA-Korrekturen:
Beachten Sie, dass im Falle der Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung im Verlauf des Kalenderjahres (zB Verbauung im Herbst) die Beihilfefähigkeit im Antragsjahr nicht gegeben ist und somit kein Anspruch auf Direktzahlungen, ÖPUL-Prämien und AZ besteht. Dementsprechend ist im Mehrfachantrag-Flächen die Schlagnutzungsart „Sonstige …Flächen“ oder der Code „GI“ (Grundinanspruchnahme) zu deklarie-ren. Gegebenenfalls ist eine Korrektur des Mehrfachantrages erforderlich.
Detailbestimmungen - auch zur vorübergehenden nicht-landwirtschaftlichen Nutzung – finden Sie im AMA-Merkblatt „Nicht-landwirtschaftliche Nutzung von beihilfefähigen Flächen“ unter https://www.ama.at/getattachment/d656d1f4-ac0b-4fc5-a7b5-c58bb0b1ef4f/02
Detailbestimmungen - auch zur vorübergehenden nicht-landwirtschaftlichen Nutzung – finden Sie im AMA-Merkblatt „Nicht-landwirtschaftliche Nutzung von beihilfefähigen Flächen“ unter https://www.ama.at/getattachment/d656d1f4-ac0b-4fc5-a7b5-c58bb0b1ef4f/02