Mehrfachantrag 2026 – Start der Beantragung mit November
Handlungsbedarf den Mehrfachantrag 2026 noch heuer bis Jahresende (Frist: 31. Dezember 2025) abzugeben, besteht für Betriebe, die
neue ÖPUL-Maßnahmen beantragen wollen
alle einjährigen Maßnahmen sind für 2026 noch beantragbar - dies umfasst beispielsweise:
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte
Fütterung von Schweinen)
- Tierwohlmaßnahmen (Weide- und Stallhaltung, Behirtung)
- Nicht-Produktive Ackerflächen und Agroforststreifen
Achtung: Einjährige Maßnahmen, die 2025 aufgrund fehlender Maßnahmenfläche nicht zustande ge-kommen sind (Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2025), müssen bei gewünschter Teilnahme im Jahr 2026 ebenfalls neu beantragt werden.
Bei mehrjährigen Maßnahmen (zB UBB, BIO, Erosionsschutz Acker, Naturschutz, Verzicht auf Insektizide im Weinbau, …) besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr neu einzusteigen. Ausnahme ist nur ein Maßnahmenwechsel in höhenwertige Maßnahmen (zB UBB auf BIO).
Die detaillierten Bestimmungen aller ÖPUL-Maßnahmen können unter https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#18053 nachgelesen werden.
Neben der ÖPUL-Maßnahmenneubeantragung besteht im Zeitraum November/Dezember 2025 auch die Möglichkeit Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen abzuwickeln (empfehlenswert bei Flächenänderungen in größerem Umfang) sowie eine „vorgezogene“ Mehrfachantragsabgabe durchzuführen (zB bei reinen Weinbaubetrieben).
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) und vorgezogene Abgabe als auch für Flächen-Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)
Die Haupt-Mehrfachantragskampagne 2026 wird wie gewohnt wieder im Februar/März stattfinden. Betriebe, die den MFA 2025 im Wege der BBK eingereicht haben und keine vorgezogene Antragsabgabe in Anspruch nehmen, erhalten ihren persönlichen Abgabetermin zeitgerecht zugesendet.
Ergänzende Hinweise: Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2026 versendet. Für die Online-Antragstellung ist grundsätzlich eine elektronische Unterschrift in Form der ID-Austria erforderlich. Soll-ten Sie eine ID-Austria benötigen, nehmen Sie Kontakt mit einer Registrierungsbehörde (zB Bezirks-hauptmannschaften oder ausgewählte Gemeindeämter) auf.
neue ÖPUL-Maßnahmen beantragen wollen
alle einjährigen Maßnahmen sind für 2026 noch beantragbar - dies umfasst beispielsweise:
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte
Fütterung von Schweinen)
- Tierwohlmaßnahmen (Weide- und Stallhaltung, Behirtung)
- Nicht-Produktive Ackerflächen und Agroforststreifen
Achtung: Einjährige Maßnahmen, die 2025 aufgrund fehlender Maßnahmenfläche nicht zustande ge-kommen sind (Plausibilitätsfehler im Mehrfachantrag 2025), müssen bei gewünschter Teilnahme im Jahr 2026 ebenfalls neu beantragt werden.
Bei mehrjährigen Maßnahmen (zB UBB, BIO, Erosionsschutz Acker, Naturschutz, Verzicht auf Insektizide im Weinbau, …) besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr neu einzusteigen. Ausnahme ist nur ein Maßnahmenwechsel in höhenwertige Maßnahmen (zB UBB auf BIO).
Die detaillierten Bestimmungen aller ÖPUL-Maßnahmen können unter https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#18053 nachgelesen werden.
Neben der ÖPUL-Maßnahmenneubeantragung besteht im Zeitraum November/Dezember 2025 auch die Möglichkeit Änderungs- und Vorbereitungsdigitalisierungen abzuwickeln (empfehlenswert bei Flächenänderungen in größerem Umfang) sowie eine „vorgezogene“ Mehrfachantragsabgabe durchzuführen (zB bei reinen Weinbaubetrieben).
Eine telefonische Terminvereinbarung ist sowohl für eine Maßnahmenneubeantragung (sollten Sie nicht bereits vorgemerkt sein) und vorgezogene Abgabe als auch für Flächen-Digitalisierungen unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600
BBK Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 (vormittags)
Die Haupt-Mehrfachantragskampagne 2026 wird wie gewohnt wieder im Februar/März stattfinden. Betriebe, die den MFA 2025 im Wege der BBK eingereicht haben und keine vorgezogene Antragsabgabe in Anspruch nehmen, erhalten ihren persönlichen Abgabetermin zeitgerecht zugesendet.
Ergänzende Hinweise: Seitens der AMA werden keine Formulare für den Mehrfachantrag 2026 versendet. Für die Online-Antragstellung ist grundsätzlich eine elektronische Unterschrift in Form der ID-Austria erforderlich. Soll-ten Sie eine ID-Austria benötigen, nehmen Sie Kontakt mit einer Registrierungsbehörde (zB Bezirks-hauptmannschaften oder ausgewählte Gemeindeämter) auf.