Hektarhöchstertragsregelung bei Wein
Beachten Sie diese Höchsterträge gegebenenfalls bereits beim Traubenverkauf. Für die Berechnung ist die bepflanzte Weingartenfläche aus dem Mehrfachantrag 2025 heranzuziehen.
Folgende Formel kann für die Ermittlung der Weinfläche (ehem. Tafelweinfläche) angewendet werden:
Als glaubhafter Ertrag an Wein (ehem. Tafelwein) wird maximal der 3-fache Durchschnittsertrag des Betriebes akzeptiert!
Das bedeutet, je Hektar Weinfläche darf maximal dreimal so viel Weinmenge in die Erntemeldung eingetragen werden, als dem Gesamtdurchschnittsertrag des Betriebes entspricht.
Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Haupt-menü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung - siehe LINK.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Weinbauberater:
BBK Hollabrunn: Franz-Joseph Stift, Tel.-Nr. 0664/60259-22207
BBK Korneuburg: Ing. Daniel Hugl, Tel.-Nr. 0664/60259-22210
Für beide BBK´s: Ing. Erich FRANZ, Tel.-Nr. 0664/60259-22204
Das bedeutet, je Hektar Weinfläche darf maximal dreimal so viel Weinmenge in die Erntemeldung eingetragen werden, als dem Gesamtdurchschnittsertrag des Betriebes entspricht.
Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Haupt-menü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung - siehe LINK.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Weinbauberater:
BBK Hollabrunn: Franz-Joseph Stift, Tel.-Nr. 0664/60259-22207
BBK Korneuburg: Ing. Daniel Hugl, Tel.-Nr. 0664/60259-22210
Für beide BBK´s: Ing. Erich FRANZ, Tel.-Nr. 0664/60259-22204