MFA 2025 startet mit Anfang November
AMA schickt keine Vordruckformulare aus
Neue ÖPUL-Maßnahmen sind mit dem MFA 2025 bis spätestens 31. Dezember 2024 zu beantragen. Das bedeutet, dass der gesamte MFA 2025 noch heuer einzureichen ist. Die AMA wird alle Antragsteller:innen ausschließlich per Informationsmail über den Start des MFA 2025 kontaktieren - dazu muss eine E-Mail-Adresse bei der AMA hinterlegt sein. Es werden keine AMA-Vordruckformulare zugeschickt.
Termin für ÖPUL-Beantragung
Bereits während des Jahres haben die Bezirksbauernkammern ÖPUL-Beantragungswünsche/-notwendigkeiten von Betrieben vorgemerkt. Gemäß Vormerkung wird dann im November oder Dezember 2024 eingeladen.
Sollte sich aufgrund betrieblicher Entscheidungen ein ÖPUL-Beantragungswunsch ergeben, wird um umgehende Voranmeldung bei der Bezirksbauernkammer ersucht, um bei der Terminplanung zum MFA im Herbst berücksichtigt zu werden. Achtung: Die Kapazitäten sind begrenzt, handeln Sie daher rechtzeitig.
Gut vorbereitet zur Abgabe in der Bezirksbauernkammer
Vorbereitungen für die MFA-Einreichung sind wichtig, zumal auch schon im Herbst bei einer ÖPUL-Beantragung alle Kulturen und Nutzungen (Schlagnutzungsarten) in der Feldstückliste erfasst werden müssen, damit der MFA überhaupt abgesendet werden kann. Bei BBK-Einreichung ist ausgefüllter MFA ein Muss.
Möglichkeiten zur Vorbereitung
- Ausdruck einer Feldstücksliste im eAMA: Nutzen Sie dieses Angebot, da dadurch eine aktuelle "leere" Feldstücksliste erstellbar ist, Kulturen können wie gewohnt eingetragen werden!
- MFA 2024-Ausdruck - Kopie: Ist der Einstieg ins eAMA nicht möglich, kann der MFA 2024-Ausdruck zur Vorbereitung für den MFA 2025 verwendet werden. Im Wesentlichen ist in der Feldstückliste Platz, um die neuen Kulturen am Acker oder Nutzungen im Grünland/Weingarten auszubessern.
Letztmalige Beantragung mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen
Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen können letztmalig bis 31. Dezember 2024 beantragt werden. Es ergibt sich dann ein Verpflichtungszeitraum von vier Jahren (1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028).
Welche Maßnahmen sind das?
Welche Maßnahmen sind das?
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Heuwirtschaft
- Bewirtschaftung von Bergmähdern
- Erosionsschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Almbewirtschaftung inkl. "Naturschutz auf der Alm"
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker inkl. "Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien"
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- Naturschutz
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung