Neue alte Regeln für Importe aus Ukraine
Seit 2016 besteht zwischen der EU und der Ukraine ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das auch im Agrarbereich die gegenseitige Marktöffnung beinhaltet. Bei sensiblen Agrarprodukte sieht das Abkommen die Abschaffung der Zölle nur für bestimmte Mengen (Kontingente) vor. Nach der russischen Invasion 2022 verabschiedete die EU zur wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine im Agrarhandel zeitlich befristete Sonderregelungen, die Autonomen Handelsmaßnahmen (ATM). Von 2022 bis Mitte 2024 waren durch die ATM Zölle und Zollkontingente auf sämtliche Agrarwaren ausgesetzt und der Handel vollständig liberalisiert. Beträchtlichen Marktstörungen führten im Juni 2024 zur Installation eines Schutzmechanismus. Mit diesem wurden für sieben Produkte (Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig) erneut zollfreie Importkontingente und darüber hinaus Zölle eingeführt. Diese Sonderregelung ist bis 5. Juni 2025 befristet.
Als „Übergangsregelung“ wurde von der EU nun beschlossen, dass für sensible Produkte ab 6. Juni wieder die geringeren Vorkriegszollkontingente gelten werden (für 2025: 7/12 der Jahresquote). Diese belaufen sich beispielsweise bei Zucker auf 20.070 t statt zuletzt 262.000 t, darüber hinaus fallen Zölle in Höhe von bis zu 419€/t an. Bei Geflügelfleisch reduziert sich das zollfreie Kontingent von 137.000 t auf 90.000 t, bei Eiern von 23.000 t auf 6.000 t. Auch bei Weizen, wo Handel in den letzten Jahren unbeschränkt möglich war, sieht das wiedereingesetzte Abkommen ein Kontingent von einer Million Tonnen und darüber hinaus einen Zollsatz von 95 €/t vor.
Parallel laufen aber Gespräche über eine Vertiefung des bestehenden Assoziierungsabkommens, wo im Agrarbereich als Endergebnis Mengen zwischen den bisherigen Quoten zu erwarten sind. Österreich pocht darauf, dass bei der Weiterentwicklung „maßvoll“ vorgegangen wird, die Öffnung mit einer Angleichung an die EU-Produktionsstandards (z. B. Tierhaltung, Pflanzenschutz) und der Einführung eines effizienten Überwachungssystems einhergeht.
Als „Übergangsregelung“ wurde von der EU nun beschlossen, dass für sensible Produkte ab 6. Juni wieder die geringeren Vorkriegszollkontingente gelten werden (für 2025: 7/12 der Jahresquote). Diese belaufen sich beispielsweise bei Zucker auf 20.070 t statt zuletzt 262.000 t, darüber hinaus fallen Zölle in Höhe von bis zu 419€/t an. Bei Geflügelfleisch reduziert sich das zollfreie Kontingent von 137.000 t auf 90.000 t, bei Eiern von 23.000 t auf 6.000 t. Auch bei Weizen, wo Handel in den letzten Jahren unbeschränkt möglich war, sieht das wiedereingesetzte Abkommen ein Kontingent von einer Million Tonnen und darüber hinaus einen Zollsatz von 95 €/t vor.
Parallel laufen aber Gespräche über eine Vertiefung des bestehenden Assoziierungsabkommens, wo im Agrarbereich als Endergebnis Mengen zwischen den bisherigen Quoten zu erwarten sind. Österreich pocht darauf, dass bei der Weiterentwicklung „maßvoll“ vorgegangen wird, die Öffnung mit einer Angleichung an die EU-Produktionsstandards (z. B. Tierhaltung, Pflanzenschutz) und der Einführung eines effizienten Überwachungssystems einhergeht.