Neues TGD-Programm für Schweinebetriebe: amtliche Biosicherheitskontrolle schafft Voraussetzung für die Verbringung von Schweinen im ASP-Fall
Mit dem neuen TGD-Programm „Afrikanische Schweinepest - Vorbereitung – Biosicherheitskontrolle“ ermöglicht das Land NÖ schweinehaltenden Betrieben, sich die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung bereits jetzt amtlich bestätigen zu lassen.
Die Bestätigung bietet den teilnehmenden Betrieben im Idealfall Sicherheit und einen zeitlichen Vorteil bei der Vermarktung von Schweinen im Seuchenfall: Tritt ein ASP-Fall z.B. bei Wildschweinen auf, werden Restriktionszonen um die Fundstelle ausgewiesen. Nach einer generellen, mehrtägigen Verbringungssperre dürfen Schweine aus Betrieben mit einer amtlich bestätigten Biosicherheitskontrolle unter amtlicher Überwachung wieder aus der Restriktionszone verbracht werden. Solange diese Bestätigung nicht vorliegt, ist keine Verbringung aus der Zone möglich!
Weitere Information zum Programm finden Sie auf der Homepage der LK NÖ.