Neuregelung Steuer- und Rechtssprechtage ab 15. Juni 2020
Hinweise zur Abhaltung der Sprechtage:
Grundsätzlich sollen für diese Beratungen die bereits geplanten Sprechtage für 2020 genutzt werden.
Bei Interesse werden zu diesen Sprechtagen im Vorfeld Termine durch die BBK im Ausmaß von einer halben Stunde bis max. 1 Stunde eingeplant.
Nur bei einer ausreichenden Anzahl an Voranmeldungen (dh zumindest erwartbarer Beratungsbedarf von 2 Stunden) kommt der Sprechtag zustande – dies entscheidet der Kammersekretär. Die Interesenten werden jedenfalls spätestens am Tag zuvor telefonisch oder per E-Mail verständigt, ob der Sprechtag zustande kommt oder nicht.
Bei diesen persönlichen Beratungen in den Bezirksbauernkammern sind die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Plexiglaswand, etc.) einzuhalten.
Bei Interesse werden zu diesen Sprechtagen im Vorfeld Termine durch die BBK im Ausmaß von einer halben Stunde bis max. 1 Stunde eingeplant.
Nur bei einer ausreichenden Anzahl an Voranmeldungen (dh zumindest erwartbarer Beratungsbedarf von 2 Stunden) kommt der Sprechtag zustande – dies entscheidet der Kammersekretär. Die Interesenten werden jedenfalls spätestens am Tag zuvor telefonisch oder per E-Mail verständigt, ob der Sprechtag zustande kommt oder nicht.
Bei diesen persönlichen Beratungen in den Bezirksbauernkammern sind die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Plexiglaswand, etc.) einzuhalten.
Anmeldung unter:
Bekanntgabe von Name, Adresse, Mobilnummer sowie Mailadresse unter
05 0259 41200 Bezirksbauernkammer Mistelbach bzw.
05 0259 40400 Bezirksbauernkammer Gänserndorf
mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin!
05 0259 41200 Bezirksbauernkammer Mistelbach bzw.
05 0259 40400 Bezirksbauernkammer Gänserndorf
mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin!