Mehrfachantrag 2025 - Organisatorisches
Einbringen der Anträge:
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Selbsttätig über www.eama.at, wobei das Absenden des Antrages ausschließlich mit ID-Austria möglich ist.
- Im Wege der BBK auf Basis vollständig ausgefüllter Vorbereitungsunterlagen
ID Austria
Grundsätzlich ist für die MFA-Antragstellung eine ID Austria erforderlich. Im Ausnahmefall (falls z. B. kein geeignetes Handy zur Verfügung steht oder noch keine ID Austria eingerichtet wurde), kann bei Antragstellung über die BBK weiterhin persönlich unterschrieben werden. Die Antragstellung über die Bezirksbauernkammer ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Sie an, wenn der zugeteilte Termin unentschuldigt versäumt wird. Ab 9. April 2025 ist die MFA-Einreichung jedenfalls kostenpflichtig. Beachten Sie, dass grundsätzlich die persönliche Anwesenheit des Antragstellers erforderlich ist.
Für die MFA 2025-Einreichung im Wege der BBK sind folgende Unterlagen erforderlich:
- „ausgefüllter“ MFA für 2025: MFA 2024-Formulare (mit den erforderlichen Ergänzungen, Streichungen, Änderungen) oder Vordruck-Feldstückliste MFA 2025 bzw. Ausdruck Aufzeichnungsprogramme bei Tierhaltung (außer Rinder) – Tierliste je nach ÖPUL-Maßnahmen zusätzliche erforderliche Angaben oder Formulare
- Prüfbericht im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle (seit MFA 2024)
- bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: mind. 20 kg/ha erforderlich)!
- bei Änderungsdigitalisierungen Grundstücksdaten, Skizzen oder Hofkarte bzw. genaue Maßangaben bei Schlagbildungen
- Für Junglandwirte Top-Up bei erstmaliger Beantragung: Facharbeiter-/Meisterbrief, Maturazeugnis einer höheren landw. Lehranstalt (alle Seiten) oder Studienabschluss BOKU Versicherungsdatenauszug der SVS
- SVS - Aufstellung über die Bewirtschaftung.