Zwischenfrüchte zum Füttern nutzen
Geeignete Kulturen und Mischungen
Sollen Zwischenfrüchte als Futter angebaut werden, eignen sich Gräser, Kleearten, Grünschnittroggen und großkörnige Leguminosen. Je nach Anbauzeitpunkt und Zusammensetzung der Begrünungsmischungen kann man sie als die jeweils zulässige ÖPUL-Begrünungsvariante beantragen.
Einjährige Kleegras-Mischungen oder Leguminosengemenge für eine Herbstnutzung sind bereits im Juli anzubauen, um noch interessante Erträge zu erzielen. Ab August können überwinternde Varianten, wie überjährige Kleegrasmischungen oder Grünschnittroggen oder Wicken-Getreidegemenge angebaut werden. Ertraglich sind überwinternde Zwischenfruchtmischungen jenen für eine Nutzung im Herbst überlegen. Ihr Nachteil ist die Konkurrenz mit der Folgekultur Mais um Wasser und ein verzögerter Maisanbau.
Klassische Begrünungskulturen wie Senf, Buchweizen, Ramtillkraut, Ölrettich oder Phazelia sind für eine Futternutzung nicht geeignet.
Einjährige Kleegras-Mischungen oder Leguminosengemenge für eine Herbstnutzung sind bereits im Juli anzubauen, um noch interessante Erträge zu erzielen. Ab August können überwinternde Varianten, wie überjährige Kleegrasmischungen oder Grünschnittroggen oder Wicken-Getreidegemenge angebaut werden. Ertraglich sind überwinternde Zwischenfruchtmischungen jenen für eine Nutzung im Herbst überlegen. Ihr Nachteil ist die Konkurrenz mit der Folgekultur Mais um Wasser und ein verzögerter Maisanbau.
Klassische Begrünungskulturen wie Senf, Buchweizen, Ramtillkraut, Ölrettich oder Phazelia sind für eine Futternutzung nicht geeignet.
Überjährige Kleegrasmischungen
Überjährige Kleegrasmischungen bestehen aus Raygras-Arten und Kleearten oder auch Wicken. Klee und Wicken gehören zur Pflanzenfamilie der Leguminosen, Raygras zu den Gräsern. Raygräser sind gültige Begrünungskulturen.
In den Kleegrasmischungen werden Italienisches Raygras, Bastardraygras und manchmal auch Einjähriges Raygras verwendet. Jedes gilt als eigene Art. Italienisches Raygras und Bastardraygras in einer Mischung sind somit zwei Arten. In Kombination mit Klee oder Wicken ist auch die Bedingung „zwei Pflanzenfamilien“ erfüllt. Beispiele für Kleegrasmischungen, die gültige ÖPUL-Begrünungen darstellen:
In den Kleegrasmischungen werden Italienisches Raygras, Bastardraygras und manchmal auch Einjähriges Raygras verwendet. Jedes gilt als eigene Art. Italienisches Raygras und Bastardraygras in einer Mischung sind somit zwei Arten. In Kombination mit Klee oder Wicken ist auch die Bedingung „zwei Pflanzenfamilien“ erfüllt. Beispiele für Kleegrasmischungen, die gültige ÖPUL-Begrünungen darstellen:
- Landsberger Gemenge: Mischung aus Inkarnatklee, Bastardraygras und Winterwicke
- Futterprofi EI: Mischung aus Italienischem Raygras, Bastardraygras, Inkarnatklee und Alexandrinerklee
Grünschnittroggen, Wick-Roggen
Unter Grünschnittroggen versteht man Winterroggen-Sorten, die zur Futternutzung gezüchtet worden sind. Sie bestocken stärker als Körnerroggen-Sorten und liefern mehr Blattmasse und weniger Körner. Im Vergleich zu Körnerroggen-Sorten haben sie eine geringere Standfestigkeit.
Grünschnittroggen ist spätsaatverträglich und wird von Mitte September bis Mitte Oktober angebaut. Genutzt wird Grünschnittroggen im Frühling als Ganzpflanzen-Silage. Der ideale Erntetermin ist das Ährenschieben. Man kann auch Grünschnittroggen zusammen mit großkörnigen Leguminosen wie Wicken anbauen: Wick-Roggen oder Getreide-Leguminosen-Gemenge.
Grünschnittroggen gemäß Saatgutgesetz darf als ÖPUL-Begrünungsvariante 6 beantragt werden. Zulässige Sorten führt das Maßnahmeninformationsblatt der AMA an. Auch eine Mischung mit folgenden Kulturen ist zulässig: Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne und Wintererbse oder Winterrübsen inklusive Perko.
Düngung von genutzten Zwischenfrüchten
Genutzte Zwischenfrüchte darf man düngen. Dabei gibt es im Rahmen von ÖPUL und der NAPV verschiedene Einschränkungen. Begrünungen im ÖPUL 2023 darf man nicht mit stickstoffhältigen Mineraldüngern düngen. Eine Düngung mit Wirtschaftsdünger innerhalb des Begrünungszeitraumes ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt.
Gesetzliche Vorgaben sind in der Nitrat-Aktionsprogrammverordnung (NAPV) enthalten. In dieser ist, im Gegensatz zum ÖPUL, neben Wirtschaftsdünger auch N-Mineraldünger zulässig. Obergrenzen bei der Düngung von Zwischenfrüchten hängen vom Leguminosen-Anteil ab. Begrünungen mit 60 Prozent Leguminosen und mehr darf man mit maximal 40 Kilogramm Stickstoff je Hektar düngen.
Liegt der Leguminosenanteil bei Zwischenfrüchten unter 60 Prozent, beträgt die Stickstoff-Obergrenze im Begrünungszeitraum 80 Kilogramm Stickstoff je Hektar. Davon dürfen im Herbst, bis zum 31. Oktober, maximal 60 Kilogramm ab Lager ausgebracht werden.
Hinweis für Flächen in Gebieten gemäß Anlage 5 „Grüne Gebiete“ im Trockengebiet NÖ
hier gelten niedrigere Obergrenzen:
- Leguminosenanteil von 60 Prozent und mehr: maximal 30 Kilogramm Stickstoff je Hektar
- Leguminosenanteil unter 60 Prozent: maximal 70 Kilogramm Stickstoff je Hektar