Nitrat – Aktionsprogramm – Verordnung NAPV 2023
Wesentliche Änderungen im gesamten Bundesgebiet:
Schwerpunkte der Änderungen im gesamten Bundesgebiet betreffen vor allem eine verbesserte Düngebemessung, die Optimierung der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (hier vor allem die Herbstdüngung) sowie die Begrenzung von Stoffeinträgen in Oberflächengewässer:
Die Überprüfung des Nitrataktionsprogramms hat gezeigt, dass insbesondere in den Gebieten gemäß Anlage 5 über die flächendeckenden Änderungen hinaus weitergehende Regelungen erforderlich sind, um die Ziele der Nitrat-Richtlinie zu erreichen. Insbesondere soll die
Zielerreichung durch eine verbesserte Düngebemessung und damit verbundene Reduktion
von möglichen Stickstoffüberschüssen erreicht werden.
In der Anlage 1 und 2 finden sich Kennwerte für Wirtschaftsdünger,
In der Anlage 3 finden Sie die Stickstoff – Obergrenzen, Vorfruchtwirkung, Stickstoffberechnung für Gießwasser, Ertragsabhängige Entzugsfaktoren.
In Gebiete mit verstärkten Aktionen (grüne Gebiete) in den BBK´s Tullnerfeld und Krems finden sie die Tabelle für die "grünen Gebiete".
Schwerpunkte der Änderungen im gesamten Bundesgebiet betreffen vor allem eine verbesserte Düngebemessung, die Optimierung der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (hier vor allem die Herbstdüngung) sowie die Begrenzung von Stoffeinträgen in Oberflächengewässer:
- Verstärkte Berücksichtigung der Vorfruchtwirkung von Zwischenfrüchten, Leguminosen und Ernteresten sowie des N-Gehaltes im Bewässerungswasser bei der Düngebemessung
- Überarbeitung der Düngeobergrenzen für Gemüsekulturen auf Grundlage der Richtlinien für sachgerechte Düngung im Feldgemüsebau unter Berücksichtigung der N-min-Gehalte (mit Ausnahmen für Kleinschläge)
- Ertragsplausibilisierung für aufzeichnungspflichtige Betriebe bei Düngung nach hoher Ertragslage durch Wiegebelege (Erntemengen) bzw. Ertragsermittlung über (Silo)Kubatur (Grünland und Ackerfutterflächen ausgenommen)
- Keine Düngung im Herbst auf Ackerflächen nach Ernte der Hauptkultur mit Ausnahme für Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchte
- Ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsener Pufferstreifen im Ausmaß von mindestens 3 Meter entlang von Gewässern mit einmaliger Umbruchsmöglichkeit in 5 Jahren
- Kontrollen durch Gewässeraufsicht bei mind. 1,5% der aufzeichnungspflichtigen Betriebe
Die Überprüfung des Nitrataktionsprogramms hat gezeigt, dass insbesondere in den Gebieten gemäß Anlage 5 über die flächendeckenden Änderungen hinaus weitergehende Regelungen erforderlich sind, um die Ziele der Nitrat-Richtlinie zu erreichen. Insbesondere soll die
Zielerreichung durch eine verbesserte Düngebemessung und damit verbundene Reduktion
von möglichen Stickstoffüberschüssen erreicht werden.
- Anpassung der Düngeobergrenzen im Gebiet (Reduktion um ca. 10% bis 15%), Begrenzung. Düngeobergrenze für Wein mit 50 kg N/ha
- Kontrollen durch Gewässeraufsicht bei mind. 1,5% der Betriebe
- Ertragsplausibilisierung durch Wiegebelege (Erntemengen) bzw. Ertragsermittlung über Silokubatur verpflichtend für alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe (Ausnahmen für Grünland, Ackerfutterflächen und Kleinschläge). Ertragsmengen auch für Stickstoff-Saldierung erforderlich
- Ermittlung N-Saldo, Verwendung der Ergebnisse für Beratung
In der Anlage 1 und 2 finden sich Kennwerte für Wirtschaftsdünger,
In der Anlage 3 finden Sie die Stickstoff – Obergrenzen, Vorfruchtwirkung, Stickstoffberechnung für Gießwasser, Ertragsabhängige Entzugsfaktoren.
In Gebiete mit verstärkten Aktionen (grüne Gebiete) in den BBK´s Tullnerfeld und Krems finden sie die Tabelle für die "grünen Gebiete".