Schnittzeitpunkte vorverlegen – DIVSZ, NAT
Auf Grünlandbiodiversitätsflächen mit der Variante „spätere Nutzung – DIVSZ“ und Naturschutzflächen (NAT) mit dem Zusatz „NM02 – Vorverlegung des Schnittzeitpunktes möglich“ (in der Projektbestätigung ersichtlich) kann der Schnittzeitpunkt laut den Angaben der Internetseite www.mahdzeitpunkt.at aufgrund der frühen Vegetation im heurigen Jahr um 10 Tage vorverlegt werden.
Die Fristen bei DIVSZ früheste Mahd ab 15. Juni bzw. mähen jedenfalls ab 15. Juli können daher 2024 auf 5. Juni bzw. 5. Juli vorverlegt werden. Maßgeblich für den Mähtermin ist trotzdem der Zeitpunkt der zweiten Mahd einer vergleichbaren Fläche.
Der festgelegte Schnittzeitpunkt lt. der Projektbestätigung einer Naturschutzfläche kann ebenfalls um 10 Tage vorverlegt werden.
Die Fristen bei DIVSZ früheste Mahd ab 15. Juni bzw. mähen jedenfalls ab 15. Juli können daher 2024 auf 5. Juni bzw. 5. Juli vorverlegt werden. Maßgeblich für den Mähtermin ist trotzdem der Zeitpunkt der zweiten Mahd einer vergleichbaren Fläche.
Der festgelegte Schnittzeitpunkt lt. der Projektbestätigung einer Naturschutzfläche kann ebenfalls um 10 Tage vorverlegt werden.