Straßenverkehr: Befristung von Routengenehmigungen geändert
Was ändert sich ab 1. Mai?
Landwirtschaftliche Fahrzeuge bekamen eine Routengenehmigung bisher in Niederösterreich auf unbegrenzte Zeit ausgestellt. Ab 1. Mai 2025 erhalten landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Achslast über 12 t den Routengenehmigungsbescheid auf fünf Jahre befristet. Bei allen anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt alles wie bisher. Bestehende Bescheide müssen nicht geändert werden.
Warum gibt es diese Änderung?
Speziell bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen stiegen in den letzten Jahren die Achslasten stetig an. Hohe Achslasten sind besonders für Brücken problematisch. Alle Brücken des Landes und der Asfinag werden in regelmäßigen Abständen einer detaillierten, handnahen Bauwerksüberprüfung unterzogen. Zwischen den detaillierten Prüfungen erfolgen augenscheinliche Kontrollen. Durch die Befristung der Bescheide für landwirtschaftliche Fahrzeuge über 12 t Achslast auf fünf Jahre kann sichergestellt werden, dass bei eventuellen Schäden oder verschlechterten Erhaltungszuständen von Brücken eine zeitnahe Eingriffsmöglichkeit bei den Bewilligungen bestehen bleibt. Bestimmte Brücken könnten dann eventuell nicht mehr überfahren werden.
Wie damit umgehen?
Wenn Ihr Routengenehmigungsbescheid befristet ist, müssen Sie spätestens in fünf Jahren einen neuen Bescheid beantragen. Diese Frist dürfen Sie nicht versäumen, denn sonst sind Sie ohne gültigen Bescheid illegal auf der Straße unterwegs. Da die Zulassung nicht abläuft und das Kennzeichen so wie immer montiert ist, fällt dieser Missstand vielleicht über Jahre hinweg nicht auf.
Tipp: Erinnerungsservice der Versicherung
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie in fünf Jahren über die Datenbank ein automatisches Erinnerungsschreiben an Sie senden kann.