Tiertransportänderungen ab 1. September 2022
- Transport außerhalb Österreichs erst ab einem Alter von 3 Wochen möglich
- Transport innerhalb Österreichs bis zu einem Alter von 3 Wochen möglich:
- innerbetrieblich, von oder zur Alm- und Weidefläche,
- einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben zur Bestandsergänzung innerhalb des Bundeslandes oder außerhalb des Bundeslandes bis max. 100 km
- Gemäß EU-Transportverordnung dürfen neugeborene Tiere erst nach vollständigem Abheilen der Nabelwunde transportiert werden.
- Transport von Ferkeln jünger 3 Wochen, Lämmern jünger 7 Tage und Kälbern jünger 10 Tage ist bis max. 100 km erlaubt.
- Verbot der Straßentransporte von Zuchttieren in Drittstaaten, mit folgenden Ausnahmen:
- zeitlich begrenzte Transporte mit max. 58 Stunden Fahrzeit,
- Transporte in Länder lt. Anlage 2 Tiertransportgesetz: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation und Usbekistan