Umstellungsförderung Weinbau 2023 - 2027
Förderkriterien:
Gefördert werden die Weingartenumstellung (Grundprämie: 4.830 € pro ha) und die Errichtung von Böschungs
und
Mauerterrassen.
Das Merkblatt zur Umstellungsförderung kann abgerufen werden unter: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen
Eine Umstellungsbeihilfe kann nur bei Pflanzgenehmigungen nach einer Rodung („Wiederbepflanzung“ nach mindestens 20-jähriger Standzeit) oder bei Pflanzgenehmigungen, welche aus einem bestehenden Pflanzrecht umgewandelt wurden, gewährt werden. Eine (vorhergehende) Weingartenrodung ist nicht Teil der Umstellungsmaßnahme, es ist daher keine Antragstellung vor der Rodung erforderlich!
Die förderfähige Fläche entspricht der bestockten Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite bzw. der Anzahl der Stöcke mal dem durchschnittlichen Standraum pro Stock. Die Summe aller umgestellten Rebflächen muss mind. 20 ar und darf max. 10 ha pro Antrag betragen. Die Wiederbepflanzung derselben Parzelle mit derselben Sorte nach denselben Bewirtschaftungstechniken ist keine Umstellungsmaßnahme. Die von der Umstellung betroffenen Flächen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und zum Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags im Mehrfachantrag des Förderwerbers enthalten sein. Aus technischen Gründen können Förderanträge zurzeit noch nicht vollständig erfasst werden.
Das Merkblatt zur Umstellungsförderung kann abgerufen werden unter: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen
Eine Umstellungsbeihilfe kann nur bei Pflanzgenehmigungen nach einer Rodung („Wiederbepflanzung“ nach mindestens 20-jähriger Standzeit) oder bei Pflanzgenehmigungen, welche aus einem bestehenden Pflanzrecht umgewandelt wurden, gewährt werden. Eine (vorhergehende) Weingartenrodung ist nicht Teil der Umstellungsmaßnahme, es ist daher keine Antragstellung vor der Rodung erforderlich!
Die förderfähige Fläche entspricht der bestockten Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite bzw. der Anzahl der Stöcke mal dem durchschnittlichen Standraum pro Stock. Die Summe aller umgestellten Rebflächen muss mind. 20 ar und darf max. 10 ha pro Antrag betragen. Die Wiederbepflanzung derselben Parzelle mit derselben Sorte nach denselben Bewirtschaftungstechniken ist keine Umstellungsmaßnahme. Die von der Umstellung betroffenen Flächen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und zum Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags im Mehrfachantrag des Förderwerbers enthalten sein. Aus technischen Gründen können Förderanträge zurzeit noch nicht vollständig erfasst werden.
Terminvereinbarung:
Die vollständige Beantragung der betroffenen Flächen im AMA-GIS wird voraussichtlich erst ab Ende
des Jahres 2023 möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Feld „Kurzbeschreibung zum Projekt“ folgende Angaben anzuführen:
Nähere Informationen bzw. Terminvereinbarung für Antragstellung:
Ing. Erich FRANZ, erich.franz@lk-noe.at, Tel. 0664/60259 22204
Ing. Daniel Hugl, MBA, daniel.hugl@lk-noe.at, Tel. 0664/60259 22210
- Feldstücksnummer sowie Name des Feldstücks
- Ausmaß der Umstellungsflache/Lange der Böschungsterrasse/Flache der Mauerterrasse
- Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik
Nähere Informationen bzw. Terminvereinbarung für Antragstellung:
Ing. Erich FRANZ, erich.franz@lk-noe.at, Tel. 0664/60259 22204
Ing. Daniel Hugl, MBA, daniel.hugl@lk-noe.at, Tel. 0664/60259 22210