Verpflichtende VIS-Meldung für alle pferdehaltenden Betriebe seit 1. Jänner 2023
Wen betrifft die Meldepflicht
- Die Meldepflicht betrifft landwirtschaftliche, gewerbliche sowie private Pferdehalter. Achtung: auch wenn z.B. zwei Ponys oder ein Esel für die Kinder am lw. Betrieb gehalten werden, sind diese verpflichtend zu melden.
- Der pferdehaltende Betrieb wird über seine LFBIS-Betriebsnummer oder VIS-Tierhalternummer und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert.
Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Alle Zu- und Abgänge länger als 30 Tage sowie Verendungen sind binnen 7 Tagen online im Veterinärinformationssystem (VIS) vis.statistik.at zu melden.
- Meldung erfolgt durch den Tierhalter (= Einstellbetrieb)
- Ausnahmen gibt es für Teilnahme an Wettbewerben, Trainings, Klinikaufenthalte, der Haltung von Zuchthengsten während der Zuchtsaison und Zuchtstuten bis 90 Tage.
- Damit ein Pferd im VIS gemeldet werden kann, muss dieses in der Equidendatenbank registriert sein. Kann ein Pferd im VIS nicht gefunden bzw. gemeldet werden, ist es noch nicht in der Equidendatenbank registriert. Dies ist durch pferdepassausstellende Stellen (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter, Tel. 05 0259 23103) möglich.