Waldbrandverordnung 2025 im Bezirk Melk
In allen Wäldern des Bezirkes Melk und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.