Grundwasserschutz Acker: Jetzt noch fehlende Stunden bis Ende 2026 absolvieren
Zehn Stunden Weiterbildung sind notwendig
Teilnehmende Betriebe der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA)" müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 insgesamt zehn Stunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungen müssen sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen beschäftigen:
- Grundwasserschutz
- Humusaufbau
- wassersparende Bewirtschaftungsmethoden
- grundwasserschonende Bewässerung
- stickstoff- beziehungsweise emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen
Welche Kurse werden anerkannt?
Für die Weiterbildungspflicht werden Kurse anerkannt, die ab 1. Jänner 2022 besucht und von einem akkreditierten Bildungsanbieter durchgeführt wurden. Eine aktuelle Übersicht der anerkannten Bildungsanbieter finden Sie hier.
Grundwasserschutzkonzept erstellen
Neben der Weiterbildung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 auch ein betriebsbezogenes Grundwasserschutzkonzept erstellt und am Betrieb aufbewahrt werden. Was dieses Konzept enthalten muss, erfahren Sie in den entsprechenden Weiterbildungskursen.
Anforderungen beim optionalen Zuschlag
Betriebe, die am optionalen Zuschlag "Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien" teilnehmen, müssen zusätzlich drei weitere Weiterbildungsstunden nachweisen. Diese müssen folgende Themenbereiche betreffen:
- Bodenproben
- Humusaufbau
- pfluglose Bodenbearbeitung
Wer muss die Weiterbildung absolvieren?
Grundsätzlich muss die Betriebsführerin oder der Betriebsführer die Weiterbildung selbst absolvieren. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine maßgeblich am Betrieb mitarbeitende und in die Bewirtschaftung eingebundene Person die Weiterbildung übernehmen. Diese Person darf jedoch keinen eigenen Betrieb führen.
Bei innerfamiliären Betriebsteilungen ist die Weiterbildung für jeden Betrieb gesondert zu absolvieren. Die Weiterbildung ist personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Scheidet die geschulte Person vor dem 31. Dezember 2026 aus dem Betrieb aus, muss eine andere berechtigte Person die fehlenden Weiterbildungsstunden nachholen.
Erinnerungsschreiben im September
Ende September 2026 erhalten jene Betriebe ein Erinnerungsschreiben, die bis Ende August die erforderlichen Weiterbildungsstunden noch nicht vollständig erfüllt haben. Das Schreiben dient als einmaliger Hinweis auf die noch offene Verpflichtung.
Weitere Informations- oder Erinnerungsschreiben sind nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die fristgerechte Erfüllung der Weiterbildungspflicht liegt bei den teilnehmenden Betrieben.
Weitere Informations- oder Erinnerungsschreiben sind nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die fristgerechte Erfüllung der Weiterbildungspflicht liegt bei den teilnehmenden Betrieben.
Jetzt Weiterbildung einplanen
Da die Frist Ende 2026 näher rückt, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung. Wer noch offene Weiterbildungsstunden hat, sollte rechtzeitig einen passenden Kurs besuchen und damit die Fördervoraussetzungen erfüllen. Alle relevanten Kursangebote finden Sie hier.