Durch das Auslaufen der Förderperiode 2014-2022 kann in der Maßnahme Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte bereits jetzt, jedoch bis spätestens 30. Juni 2025, der zweite Zahlungsantrag gestellt werden.
Für die kostenfreie Beratung zum Einreichen des zweiten Zahlungsantrages wenden Sie sich bitte an den Betriebswirtschaftsberater Ihrer Bezirksbauernkammer.