ÖPUL-Weiterbildung: Jetzt handeln - die Frist läuft ab
Für folgende ÖPUL-Maßnahmen muss die vorgeschriebene Weiterbildung bis spätestens 31.12.2025 erfüllt sein:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Biologische Wirtschaftsweise (Bio)
- Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB)
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)
Präsenzkurse, Webinare und Onlinekurse möglich
Wer diese Weiterbildung bisher nicht vollständig absolviert hat, darf keine Zeit mehr verlieren.
Das Angebot ist breit gefächert: Präsenzkurse, Webinare und Onlinekurse stehen zur Auswahl - passend für jeden Betrieb und jede Maßnahme. Eine Übersicht über alle Kurse sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der LFI-Homepage. Nutzen Sie die Gelegenheit und schließen Sie Ihre ÖPUL-Weiterbildung ab. So vermeiden Sie Prämienkürzungen.
Das Angebot ist breit gefächert: Präsenzkurse, Webinare und Onlinekurse stehen zur Auswahl - passend für jeden Betrieb und jede Maßnahme. Eine Übersicht über alle Kurse sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der LFI-Homepage. Nutzen Sie die Gelegenheit und schließen Sie Ihre ÖPUL-Weiterbildung ab. So vermeiden Sie Prämienkürzungen.
Wichtiger Hinweis zu Onlinekursen
Damit ein Onlinekurs als ÖPUL-Weiterbildung anerkannt wird, muss er bis spätestens 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr, vollständig abgeschlossen sein. Kurse, deren Abschlussdatum im Jahr 2026 liegt, werden nicht mehr anerkannt - auch dann nicht, wenn der Kurs an sich noch freigeschaltet ist.
Grundsätzlich haben Sie für Onlinekurse ein Jahr lang Zeit, doch für ÖPUL gilt: Entscheidend ist die Frist bis Ende 2025!
Maßnahme GWA: längere Frist
Für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA)" gilt eine verlängerte Frist bis 31. Dezember 2026.
Das betrifft auch die GWA-Onlinekurse - sie können daher bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Kontrolle der Weiterbildungen
Betriebe, die laut unseren Unterlagen ihre Weiterbildung noch nicht vollständig abgeschlossen haben, erhielten im Oktober ein Informationsschreiben mit einer Übersicht.
Trotzdem gilt: Prüfen Sie selbst, ob alle erforderlichen Weiterbildungen erledigt und Teilnahmebestätigungen vorhanden sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer. Da der Weiterbildungsstand im eAMA derzeit nur bis September 2024 erfasst ist, sollten Sie die Teilnahmebestätigungen am Betrieb bereithalten und zur Kontrolle heranziehen.
Trotzdem gilt: Prüfen Sie selbst, ob alle erforderlichen Weiterbildungen erledigt und Teilnahmebestätigungen vorhanden sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer. Da der Weiterbildungsstand im eAMA derzeit nur bis September 2024 erfasst ist, sollten Sie die Teilnahmebestätigungen am Betrieb bereithalten und zur Kontrolle heranziehen.
Empfehlung der Landwirtschaftskammer
Wir empfehlen allen Betrieben, ihre ÖPUL-Weiterbildungen möglichst bald abzuschließen. Wer bis zum letzten Moment wartet, riskiert, die Frist zu übersehen.
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie:
- Über die Weihnachtsfeiertage sind die Mitarbeiter:innen von LK und LFI nur eingeschränkt erreichbar.
- Am 31. Dezember 2025 steht kein Support zur Verfügung - auch keine technische Hilfe bei Onlinekursen.