ÖPUL-Zuschlag beim Bio-Neueinstieg
Für die nächsten beiden Jahre kann man einen Bio-Zuschlag von 80 Euro je Hektar beantragen, wenn man an der ÖPUL-Maßnahme UBB teilnimmt und einen Bio-Kontrollvertrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche bis spätestens 31. Dezember 2026 abschließt. Nähere Details zu den Bedingungen und der Beantragung erfahren Sie hier.
Voraussetzungen
- Gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" und keine Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise - Teilbetrieb".
- Abschluss eines Bio-Kontrollvertrages bis spätestens 31. Dezember 2026. Der Kontrollvertrag muss für alle landwirtschaftlichen Flächen abgeschlossen werden und vom 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 aufrecht sein.
- Der Zuschlag beträgt für 2027 und 2028 genau 80 Euro pro Hektar Acker, Grünland, Obst, Wein und Hopfen. Er wird zusätzlich zur UBB-Prämie gewährt und ist für alle UBB-Teilnehmenden gleich hoch.
Beantragung
- Im Mehrfachantrag 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026. Der Mehrfachantrag 2027 kann ab November 2026 gestellt werden. Der Biozuschlag ist in den MFA-Angaben als ÖPUL-Maßnahme "60 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise" auszuwählen und dem Antrag hinzuzufügen.
- Die Beantragung verlängert sich automatisch für 2028, wenn der Bio-Kontrollvertrag auch 2028 ganzjährig besteht und gültig an UBB teilgenommen wird.
- Eine erstmalige Beantragung im MFA 2028 wird bis 31. Dezember 2027 auch noch möglich sein.
Tipp
Wenn Sie den Bio-Zuschlag für 2027 beantragen wollen, informieren Sie so bald wie möglich Ihre zuständige BBK. Damit werden Sie vorgemerkt und erhalten rechtzeitig einen MFA-Abgabetermin für November oder Dezember 2026.