Agrarstrukturerhebung
Es besteht Auskunftspflicht!
Für Betriebe, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, besteht die Möglichkeit, die Erfassung der Agrarstrukturerhebung im Rahmen der Herbstantragsabgabe im Wege der BBK durchzuführen.
Dazu bedarf es jedoch einiger Vorbereitungen, jedenfalls mitzubringen sind:
Dazu bedarf es jedoch einiger Vorbereitungen, jedenfalls mitzubringen sind:
- das Anschreiben der Bundesanstalt Statistik Österreich mit den Zugangsdaten (Aktivierungscode) – sollten diese nicht mehr vorhanden sein, können sie bei der Statistik Austria telefonisch unter 0800/799766 oder über agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at nochmals angefordert werden
- der ausgefüllte 4-seitige Vorbereitungsbogen („Agrarstrukturerhebung 2020 – Vorbereitungsbogen“)
- Grundstücksverzeichnis oder Einheitswertbescheid