Meldungen Weinbaukataster und Fertigstellungsmeldung Umstellungsförderung
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß Weingesetz sämtliche Änderungen bei den Weingartenflächen (Rodung, Auspflanzung) lückenlos im Wege von eAMA (Weinbaukatastermeldung)
zu melden sind. Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2026 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen.
Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung mittels „Zahlungsantrag“ zu melden. Diese Meldung ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die AMA möglich.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Einbringung des Zahlungsantrages erhalten Sie bei den Weinbauberatern – Terminvereinbarung erforderlich! © Eva Keil
Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung mittels „Zahlungsantrag“ zu melden. Diese Meldung ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die AMA möglich.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Einbringung des Zahlungsantrages erhalten Sie bei den Weinbauberatern – Terminvereinbarung erforderlich! © Eva Keil