Waldbrandverordnung
Demnach ist in den Waldgebieten der politischen Bezirke Hollabrunn und Korneuburg (wie auch in allen anderen Bezirken in NÖ) sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.
Ergänzende Hinweise: Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit die Feuerwehr im Falle eines Brandes zufahren kann.
Ergänzende Hinweise: Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit die Feuerwehr im Falle eines Brandes zufahren kann.