Korrekturen zum Mehrfachantrag 2026
Schlagnutzungsänderungen sind jederzeit (bis 15 Tage vor Auszahlungstermin) zulässig und prämienfähig, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt oder Abweichungen festgestellt wurden.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen sowie die Neuvergabe oder Ausweitung prämienrelevanter Codierungen (z.B. DIV, MS, DS, AH, PZR, SLK, NAT, …) werden dagegen nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt. Davon ausgenommen sind nachträgliche BHG-Codierungen im Rahmen von Schlagnutzungsänderungen.
Teilnehmer an der Zwischenfruchtbegrünung können begrünte Schläge der Varianten 1 – 3 bis spä-testens 31. August, der Varianten 4 – 7 bis spätestens 30. September prämienfähig mittels Korrektur nachmelden. Bereits im MFA beantragte Varianten gelten als verbindlich und müssen daher bis zum jeweiligen Anlagetermin angebaut oder bis dahin wieder abgemeldet werden.
Nähere Informationen betreffend Korrekturen erhalten Sie bei den Beratern für Pflanzenbau:
Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen sowie die Neuvergabe oder Ausweitung prämienrelevanter Codierungen (z.B. DIV, MS, DS, AH, PZR, SLK, NAT, …) werden dagegen nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt. Davon ausgenommen sind nachträgliche BHG-Codierungen im Rahmen von Schlagnutzungsänderungen.
Teilnehmer an der Zwischenfruchtbegrünung können begrünte Schläge der Varianten 1 – 3 bis spä-testens 31. August, der Varianten 4 – 7 bis spätestens 30. September prämienfähig mittels Korrektur nachmelden. Bereits im MFA beantragte Varianten gelten als verbindlich und müssen daher bis zum jeweiligen Anlagetermin angebaut oder bis dahin wieder abgemeldet werden.
Nähere Informationen betreffend Korrekturen erhalten Sie bei den Beratern für Pflanzenbau:
Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801