Aufzeichnungen Pflanzenschutz – Neuerungen ab 2026
▪ Datum der Anwendung
▪ Uhrzeit (nur bei jenen wenigen Produkten relevant, die eine diesbezügliche Auflage im Pflanzen-schutzmittelregister aufweisen. Eine aktuelle Liste steht auf der Homepage der LK NÖ unter dem Bereich „Pflanzen“/“Pflanzenschutz“ zu Verfügung)
▪ Feldstücknummer und Feldstückbezeichnung gemäß MFA
▪ Bezeichnung der behandelten Kultur gemäß MFA (entspricht EPPO-Vorgaben; kein gesonderter Code erforderlich)
▪ Behandelte Fläche in ha ▪ Angewendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
▪ Ausbringungsmenge (meist in Liter bzw. kg pro ha)
Die Angabe des Entwicklungsstadiums (BBCH-Code) der behandelten Kulturpflanzen ist für das Jahr 2026 nicht erforderlich, für 2027 aber noch in Abklärung.
Sollten Flächen behandelt werden, die nicht im MFA aufscheinen (zB Forst), sind diese eindeutig zu lokalisieren (Grundstück- und KG-Nummer oder Georeferenzierung).
Ab dem kommenden Jahr 2027 sind Pflanzenschutzaufzeichnungen in maschinenlesbarer Form (elektronisch) zu führen, im Forstbereich gilt diese Regelung bereits für das heurige Jahr. Aufgrund des erweiterten Aufzeichnungsumfanges wird die Verwendung elektronischer Hilfsmittel empfohlen. Seitens der Landwirtschaftskammern werden dazu der LK-Düngerrechner oder ein Pflanzen-schutzmittel-Tool angeboten. Beide Excel-basierte Dateien stehen auf der Homepage der LK NÖ (Startseite, im Bereich Service) kostenfrei zum Download zu Verfügung. Darüber hinaus stellt die Verwendung von Agrarsoftware-Programmen wie LBG-Agrar oder andere die sicherste Form der Aufzeichnungen dar, weil mit diesen auch eine Verknüpfung mit dem Pflanzenschutzmittelregister gegeben ist und somit eine Überprüfung/Plausibilisierung der Eingaben erfolgt.
▪ Uhrzeit (nur bei jenen wenigen Produkten relevant, die eine diesbezügliche Auflage im Pflanzen-schutzmittelregister aufweisen. Eine aktuelle Liste steht auf der Homepage der LK NÖ unter dem Bereich „Pflanzen“/“Pflanzenschutz“ zu Verfügung)
▪ Feldstücknummer und Feldstückbezeichnung gemäß MFA
▪ Bezeichnung der behandelten Kultur gemäß MFA (entspricht EPPO-Vorgaben; kein gesonderter Code erforderlich)
▪ Behandelte Fläche in ha ▪ Angewendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
▪ Ausbringungsmenge (meist in Liter bzw. kg pro ha)
Die Angabe des Entwicklungsstadiums (BBCH-Code) der behandelten Kulturpflanzen ist für das Jahr 2026 nicht erforderlich, für 2027 aber noch in Abklärung.
Sollten Flächen behandelt werden, die nicht im MFA aufscheinen (zB Forst), sind diese eindeutig zu lokalisieren (Grundstück- und KG-Nummer oder Georeferenzierung).
Ab dem kommenden Jahr 2027 sind Pflanzenschutzaufzeichnungen in maschinenlesbarer Form (elektronisch) zu führen, im Forstbereich gilt diese Regelung bereits für das heurige Jahr. Aufgrund des erweiterten Aufzeichnungsumfanges wird die Verwendung elektronischer Hilfsmittel empfohlen. Seitens der Landwirtschaftskammern werden dazu der LK-Düngerrechner oder ein Pflanzen-schutzmittel-Tool angeboten. Beide Excel-basierte Dateien stehen auf der Homepage der LK NÖ (Startseite, im Bereich Service) kostenfrei zum Download zu Verfügung. Darüber hinaus stellt die Verwendung von Agrarsoftware-Programmen wie LBG-Agrar oder andere die sicherste Form der Aufzeichnungen dar, weil mit diesen auch eine Verknüpfung mit dem Pflanzenschutzmittelregister gegeben ist und somit eine Überprüfung/Plausibilisierung der Eingaben erfolgt.