Alm- und Weidemeldung Rinder - Worauf achten?
Zeitraum für Alm-/Weidemeldung Rinder
Eine Alm-/Weidemeldung RINDER kann für eine Weidezeit im Zeitraum von 1. April bis 15. November abgegeben werden.
Meldungen online innerhalb von 14 Tagen
Die Übermittlung der Alm-/Weidemeldung RINDER ist nur online möglich. Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter der Flächen, z.B. der Obmann oder die Obfrau von Almen oder Weidegemeinschaften oder die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter von Zinsweiden, muss diese Online-Meldung innerhalb von 14 Tagen im eAMA-RinderNET abgeben.
Pin-Code überprüfen oder einen neuen Code anfordern
Damit nach dem Auftrieb die Alm-/Weidemeldung RINDER fristgerecht durchgeführt werden kann, wird empfohlen, den bestehenden Pin-Code zeitgerecht zu überprüfen oder einen neuen Pin-Code über www.eama.at, per E-Mail: tkz@ama.gv.at oder telefonisch unter 050 31 51 - 99 anzufordern. Alternativ wird die Verwendung der elektronischen Signatur (ID Austria) empfohlen, Informationen dazu sind auf der eAMA-Startseite unter www.eama.at abrufbar.
Abtriebsdatum muss bestätigt oder korrigiert werden
Das voraussichtliche Abtriebsdatum der Rinder ist ein Pflichtfeld. Innerhalb von 14 Tagen muss das tatsächliche Abtriebsdatum, auch wenn es mit voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt, verpflichtend online gemeldet werden. Die verantwortlichen Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter der Alm/Weide werden von der AMA als Serviceleistung per Email daran erinnert. Auch Kälber, die auf der Alm oder Weide geboren werden, dürfen bei der Abtriebsmeldung nicht vergessen werden.
Bewirtschafter der Flächen ist für die Auf- und Abtriebsmeldung verantwortlich
Folgende Daten muss die Alm-/Weidemeldung RINDER beinhalten:
- Betriebsnummer der Alm- oder Weideflächen (eAMA-Einstieg mit der Betriebsnummer der Alm/Weide durchführen)
- Betriebsnummer des Herkunftsbetriebes (= Auftreiber)
- Ohrmarkennummer der Rinder
- Datum des Auftriebs
- Datum des voraussichtlichen Abtriebs
- gemolkene Kuh
Meldepflichten des Auftreibenden
Die Auftreiberin oder der Auftreiber muss während der Alpung/Weidehaltung folgende Ereignisse melden:
- Geburten (auch wenn die Kuh mit dem Kalb auf der Alm/Weide bleibt)
- Abgänge (Verkauf, Verendung, Verlust)
- Zugänge
- Nachbestellung von Ohrmarken.
"Vorschlagsliste" im RinderNET - Serviceleistung der AMA
Um eine möglichst fehlerfreie, einfache und zeitgerechte Alm-Weidemeldung RINDER zu gewährleisten, bietet eAMA im RinderNET ein zusätzliches Service an. Die Auftreiberin oder der Auftreiber erstellt im RinderNET vor dem Auftrieb eine Liste mit den Daten der Rinder und den notwendigen Auf- und Abtriebsdaten. Im Menüpunkt "Rinderbestand" wählt die Auftreiberin oder der Auftreiber aus seinem Rinderbestand jene Rinder aus, die aufgetrieben werden sollen. Dies sollte möglichst zeitnah vor dem tatsächlichen Auftrieb passieren. Mit dem Button "Liste für Alm-/Weideauftrieb erstellen" werden die ausgewählten Rinder anzeigt.
Folgende Daten sind verpflichtend einzutragen
- Die Betriebsnummer des Alm- bzw. Weidebetriebes. Diese kann direkt eingegeben oder aus einer Liste der Betriebe ausgewählt werden, auf die in den letzten Jahren Rinder aufgetrieben wurden.
- Das Auf- bzw. voraussichtliche Abtriebsdatum kann für jedes Rind einzeln eingetragen werden oder durch eine einfache Kopierfunktion, nach Eingabe beim ersten Rind, für alle übernommen werden.
- Zusätzlich muss noch bei den auf der Alm gemolkenen Kühen ein Hakerl gesetzt werden.
Vorschlagsliste als Hilfestellung für die Praxis - Was passiert damit?
Nach dem Speichern ist diese Vorschlagsliste am nächsten Tag für den Alm- bzw. Weidebetrieb ersichtlich. Dieser wird per Email über das Einlangen einer Vorschlagsliste informiert - natürlich nur bei bekannter und aktueller Email-Adresse des Alm-/Weidebetriebs.
Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter der Alm oder Weide kann im RinderNET Menüpunkt "Alm-/Weidebestand" wie bisher eine neue Alm-/Weidemeldung erstellen oder die Vorschlagslisten der einzelnen Auftreiberin oder Auftreiber bearbeiten, korrigieren und bestätigen.
Die Vorschlagslisten können auch ausgedruckt und für die Kontrolle bei der Tierübernahme verwendet werden. Nach gegebenenfalls notwendiger Korrekturen bestätigt die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter der Alm bzw. der Weide die Vorschlagslisten der Auftreiberinnen oder der Auftreiber im RinderNET und kann sich eine Meldebestätigung ausdrucken. Eine Auftreiberin oder ein Auftreiber, die/der auf mehrere Almen und/oder Weiden auftreibt, muss für jeden Alm- bzw. Weidebetrieb eine eigene Vorschlagsliste erstellen. Die "Vorschlagsliste" kann von der Auftreiberin bzw. vom Auftreiber bis zum Almauftrieb korrigiert, einzelne Tiere oder die gesamte Liste gelöscht werden.
Bezirksbauernkammern bieten Serviceleistung für Meldepflichtige ohne RinderNET-Zugang:
Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter von Almen und Weiden, die keinen RinderNET-Zugang haben, können die Serviceleistung der Bezirksbauernkammern bei der Eingabe der Meldungen in Anspruch nehmen. Besonders wichtig ist, dass die entsprechenden Daten zeitgerecht bei der zuständigen BBK einlangen, um keinesfalls die 14-tägige Meldefrist zu überschreiten. Als Meldedatum gilt das Eingabedatum in der BBK. Von Seiten der Landwirtschaftskammer Niederösterreich wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Hier geht´s zum Formular-Download.