Die kommenden Wochen sollten wieder zum Aussortieren von Altbeständen im Pflanzenschutzmittellager genutzt werden. Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchfrist zu beachten. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden!
Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie diverse Änderungen bei der Zulassung unter
https://psmregister.baes.gv.at abgerufen werden.