Auszahlungstermine für 2023
Die Direktzahlungen werden zu 100 % überwiesen. Ausgenommen hiervon sind Betriebe, bei denen Kontrollen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnten.
ÖPUL bzw. die Ausgleichszulage (AZ) werden an alle Betriebe zu 75 % im Dezember bevorschusst. Das restliche Viertel (25 %) soll im Juni 2024 beglichen werden.
Hinsichtlich der Abgeltung der Zwischenfruchtbegrünung Sommer/Herbst 2023 erfolgt die Auszahlung zur Gänze nach Ende der Begrünungszeiträume, voraussichtlich im Juni 2024.
ÖPUL bzw. die Ausgleichszulage (AZ) werden an alle Betriebe zu 75 % im Dezember bevorschusst. Das restliche Viertel (25 %) soll im Juni 2024 beglichen werden.
Hinsichtlich der Abgeltung der Zwischenfruchtbegrünung Sommer/Herbst 2023 erfolgt die Auszahlung zur Gänze nach Ende der Begrünungszeiträume, voraussichtlich im Juni 2024.