Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Dabei erstreckt sich die Verpflichtungsdauer auf den Begrünungszeitraum der jeweiligen Begrünungsvariante.
Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inkl. Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktiv angelegte Hauptfrucht folgt.
Es gibt keine Mindestbegrünungsfläche!
Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme im Antragsjahr 2023 ist die Anmeldung der Maßnahme (notwendig bis 31. Dezember 2022) und die Anlage sowie Beantragung von Begrünungsflächen/-varianten im Mehrfachantrag 2023 - Aufstellung siehe u.a. Download.
Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inkl. Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktiv angelegte Hauptfrucht folgt.
Es gibt keine Mindestbegrünungsfläche!
Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme im Antragsjahr 2023 ist die Anmeldung der Maßnahme (notwendig bis 31. Dezember 2022) und die Anlage sowie Beantragung von Begrünungsflächen/-varianten im Mehrfachantrag 2023 - Aufstellung siehe u.a. Download.
Achtung: Können die bereits im MFA 2023 beantragten Begrünungen nicht zeitgerecht angelegt werden, sind diese spätestens bis zum jeweiligen Anlagetermin abzumelden, um Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden.
Mittels Korrektur können die Begrünungsvarianten auch (nach der Abgabe des Mehrfachantrages 2023) neu erfasst bzw. bis zur jeweiligen Frist geändert werden.
Fristen für die Neubeantragung bzw. Änderung der Begrünungsvarianten im MFA 2023:
Variante 1, 2 und 3: bis spätestens 31. August
Variante 4, 5, 6 und 7: bis spätestens 30. September
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Für Korrekturen in der BBK Korneuburg ersuchen wir um Terminvereinbarung.
Mittels Korrektur können die Begrünungsvarianten auch (nach der Abgabe des Mehrfachantrages 2023) neu erfasst bzw. bis zur jeweiligen Frist geändert werden.
Fristen für die Neubeantragung bzw. Änderung der Begrünungsvarianten im MFA 2023:
Variante 1, 2 und 3: bis spätestens 31. August
Variante 4, 5, 6 und 7: bis spätestens 30. September
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Für Korrekturen in der BBK Korneuburg ersuchen wir um Terminvereinbarung.