Meldungen Weinbaukataster und Fertigstellungsmeldung Umstellungsförderung
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß Weingesetz sämtliche Änderungen bei den Weingartenflächen (Rodung, Auspflanzung) lückenlos im Wege von eama (Weinbaukatastermeldung)
zu melden sind.
Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2024 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen.
Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. hohen nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung zu melden. Diese ist erst nach Erhalt der Genehmigung möglich (werden vorrausichtlich im Sommer 2024 zugesendet).
Fertigstellung im Sinne der Umstellungsförderung bedeutet, dass neben der Pflanzung der Reben auch die Unterstützung vollständig errichtet ist (dh bei einer Bewirtschaftungsänderung sind 4 Drahtebenen notwendig, bei einer Sortenumstellung reicht 1 Draht). Die Meldung erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP; nähere Informationen im Genehmigungsschreiben).
Es sind keine Rechnungen oder sonstige Kostenbelege hochzuladen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass diese bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen sind.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Abrechnung erhalten Sie bei den Weinbauberatern!
zu melden sind.
Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2024 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen.
Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. hohen nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung zu melden. Diese ist erst nach Erhalt der Genehmigung möglich (werden vorrausichtlich im Sommer 2024 zugesendet).
Fertigstellung im Sinne der Umstellungsförderung bedeutet, dass neben der Pflanzung der Reben auch die Unterstützung vollständig errichtet ist (dh bei einer Bewirtschaftungsänderung sind 4 Drahtebenen notwendig, bei einer Sortenumstellung reicht 1 Draht). Die Meldung erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP; nähere Informationen im Genehmigungsschreiben).
Es sind keine Rechnungen oder sonstige Kostenbelege hochzuladen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass diese bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen sind.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Abrechnung erhalten Sie bei den Weinbauberatern!