Zuschuss Cultandüngung - Antragstellung
Der antragstellende Betrieb muss einen gültigen Mehrfachantrag 2024 mit einer Teilnahme an einer ÖPUL-Maßnahme vorweisen können. Die Mindestteilnahmefläche beträgt 2 ha (Cultan-gedüngte Fläche) je Betrieb.
Die vorzulegenden Ausbringungsbelege müssen die injizierte Düngermittelmenge und Düngemittelart, die Flächenangaben und den Ausbringungstermin enthalten. Zudem sind Aufzeichnungen über die Ausbringungsmengen auf den betroffenen Feldstücken/Schlägen und Kulturen zu führen. Die Angaben und Werte werden durch Bereitstellung des gültigen Mehrfachantrages bei der Antragseinreichung mit diesem abgeglichen. Weiters sind die genehmigten De-minimus-Beihilfen der letzten drei Jahre anzugeben.
Wie stelle ich einen Antrag? Die Antragstellung ist voraussichtlich bis Ende September 2024 unter https://cultan.lk-noe.at/ möglich.
Mit der Antragstellung sind die Abrechnungsbelege und der Mehrfachantrag hochzuladen. Die Antragsmaske unterstützt bei der Dateneingabe und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben gemacht werden. Erst nach einer Vollständigkeitsprüfung und dem Hochladen des händisch unterschriebenen Antra-ges ist die elektronische Übermittlung möglich. Die Förderzusage erfolgt schriftlich unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie.
Nähere Informationen finden Sie u.a. LINK
Die vorzulegenden Ausbringungsbelege müssen die injizierte Düngermittelmenge und Düngemittelart, die Flächenangaben und den Ausbringungstermin enthalten. Zudem sind Aufzeichnungen über die Ausbringungsmengen auf den betroffenen Feldstücken/Schlägen und Kulturen zu führen. Die Angaben und Werte werden durch Bereitstellung des gültigen Mehrfachantrages bei der Antragseinreichung mit diesem abgeglichen. Weiters sind die genehmigten De-minimus-Beihilfen der letzten drei Jahre anzugeben.
Wie stelle ich einen Antrag? Die Antragstellung ist voraussichtlich bis Ende September 2024 unter https://cultan.lk-noe.at/ möglich.
Mit der Antragstellung sind die Abrechnungsbelege und der Mehrfachantrag hochzuladen. Die Antragsmaske unterstützt bei der Dateneingabe und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben gemacht werden. Erst nach einer Vollständigkeitsprüfung und dem Hochladen des händisch unterschriebenen Antra-ges ist die elektronische Übermittlung möglich. Die Förderzusage erfolgt schriftlich unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie.
Nähere Informationen finden Sie u.a. LINK