Cultan-Düngeverfahren – Zuschuss vom Land NÖ
Förderungsvoraussetzungen:
- Betriebssitz und gedüngte Flächen liegen in NÖ
- Mindestteilnahmefläche pro Betrieb: 2 ha
- Die Ausbringung hat durch einen Dienstleister (Maschinenring oder Lohnunternehmer) zu erfolgen (außer der landw. Betrieb verfügt selbst über das entsprechende Gerät).
- Die eingesetzten Düngemittel sind ammoniumbetont, weisen einen max. Nitratanteil von 25 % auf und sind vom BAES zugelassen.
Antragstellung: ab Juni online auf der Homepage der LK NÖ (www.noe.lko.at)
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Pflanzenbauberatern der Bezirksbauernkammern.