Dürre 2026 - Erleichterungen bei Ernteverpflichtung auf Ackerflächen und bei Begrünungen
Ernteverpflichtung
Laut ÖPUL- und AZ-Richtlinie ist für den Erhalt von Prämien die Durchführung einer Ernte von Ackerkulturen auf zumindest 85% des Schlages erforderlich. Fälle der höheren Gewalt entbinden von der Ernteverpflichtung - sofern dies einzelflächenbezogen bei der AMA beantragt wird. Die heuer vorherrschende überregionale Dürre ist jedenfalls und offensichtlich ein Fall der höheren Gewalt. Sie beeinträchtigt vor allem Ackerkulturen, die üblicherweise im Spätsommer oder Herbst geerntet werden, wie beispielsweise Ölkürbisse, Zuckerrüben und Mais. Teilweise wird eine wirtschaftlich sinnvolle Ernte nicht möglich sein.
Betroffene Betriebe in folgenden Ackerbau-Gebieten brauchen daher keine einzelbetriebliche Meldung der höheren Gewalt durchführen, wenn Ackerkulturen aufgrund der Dürre nicht geerntet werden:
- Burgenland: gesamtes Bundesland
- Niederösterreich: alle Bezirke außer Waidhofen/Ybbs und Lilienfeld (da Ackerflächen in untergeordnetem Ausmaß)
- Oberösterreich: Eferding, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Steyr, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels und Wels-Land
- Wien: alle Bezirke
Futterwert beurteilen – Futtermittelbörsen nutzen:
- Die vorherrschende Trockenheit verursacht auch eine massive Futterknappheit bei tierhaltenden Betrieben. Die Silierungen von Körnermais, Sojapflanzen oder Körnersorghum sind interessante Alternativen. Futtermittelbörsen stellen gerade jetzt eine wertvolle Plattform für Nachfragende und Anbieter dar. Prüfen Sie bitte Ihre Körnermais- und Sojabestände, ob sie noch silierfähig sind (Trockenmassegehalt 32 - 40%, wenig abgestorbene Blätter), bevor Sie sich für eine Nichternte wegen Unwirtschaftlichkeit der Körnerernte entscheiden. Hier geht´s zur LK Futtermittel-Plattform.
- Ein Mulchen beziehungsweise Umbrechen der wegen der extremen Trockenheit nicht wirtschaftlich erntbaren Ackerkulturen ist zulässig. Hierfür sind keine Fristen zu berücksichtigen.
Flächendeckende Begrünung
Bei den ÖPUL-Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“, "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ und "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ muss eine flächendeckende Begrünung durch eine ordnungsgemäße Anlage (Saatbettbereitung, Saatzeitpunkt, Saatstärke, Saattiefe, Sägerät, Auswahl geeigneter Begrünungskulturen) erreicht werden.
Wegen der derzeit vielerorts trockenen Witterungsbedingungen wird heuer keine Beanstandung ausgesprochen werden, wenn eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, jedoch der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der bisher mangelnden Keimbedingungen die 50%-Grenze überschreitet. Dafür muss in ganz Österreich keine Meldung erstattet werden und der Sachverhalt wird automatisch als höhere Gewalt anerkannt.
Wegen der derzeit vielerorts trockenen Witterungsbedingungen wird heuer keine Beanstandung ausgesprochen werden, wenn eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, jedoch der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der bisher mangelnden Keimbedingungen die 50%-Grenze überschreitet. Dafür muss in ganz Österreich keine Meldung erstattet werden und der Sachverhalt wird automatisch als höhere Gewalt anerkannt.
Fristen beachten
Die für die beantragten Zwischenfruchtvarianten vorgeschriebenen Anbautermine haben Gültigkeit. Ebenso die zeitlichen Vorgaben für Zwischenfrüchte im System Immergrün. Kann beispielsweise eine Variante 2 nicht bis spätestens 5. August angelegt werden, ist sie abzumelden oder auf eine spätere Variante umzumelden.
Die Landwirtschaftskammern sind weiterhin bemüht, praxistaugliche Regelungen für dieses Ausnahmejahr zu erreichen. Über weitere Änderungen wird laufend informiert.